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Marke & Markenanmeldung

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Nils Bremann - Rechtsanwalt & Gründer

Marke & Markenanmeldung

Hi und herzlich willkommen zum Blog-Thema “Marke & Markenanmeldung”. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, was eine Marke ist, wann Du sie anmelden solltest oder was eine Anmeldung kostet. Darüber hinaus gebe ich Dir viele weitere nützliche Informationen rund um Deine Fragen zur Markenanmeldung. Viel Spaß beim Lesen!

Warum soll ich eine Marke anmelden?

Als Gründer, Gründerin oder Startup solltest Du aus drei Hauptgründen eine Marke anmelden.

Der erste Hauptgrund ist, dass Du mit einer Markenanmeldung sicherstellst, dass kein anderer Deinen Namen oder Dein Logo schon geschützt hat. Damit beugst Du also Abmahnungen vor.

Der zweite Hauptgrund ist, dass Du mit einer Markenanmeldung sicherstellst, dass Du anderen verbieten kannst, einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo wie Deins zu nutzen. Damit sorgst Du dafür, dass der Wert Deiner Marke auch nur von Dir gewinnbringend genutzt werden kann. Und eben nicht von Trittbrettfahrern.

Der dritte Hauptgrund zur Markenanmeldung ist der, dass eine Marke, die offiziell im Markenregister eingetragen ist, Dir bei Deinen Kunden einen qualitativen Vorsprung gibt vor Produkten und Dienstleistungen, die keine Markenanmeldung haben. Eine Markenanmeldung kann Dir als Gründer, Gründerin und Startup also eine besonders hohe Glaubwürdigkeit bei Deinen Kunden verschaffen.

Soll ich eine Deutsche oder eine EU Marke anmelden?

Ob Du eine Deutsche oder EU Marke anmelden solltest, hängt davon ab, in welchen Märkten Du mit Deinem Startup aktiv bist bzw. in naher Zukunft aktiv sein willst.

Wenn Du auf absehbare Zeit Deine Produkte und Dienstleistungen nur in Deutschland anbieten willst, dann reicht die Anmeldung einer deutschen Marke aus. Bei der Anmeldung einer Deutschen Marke hast Du Markenschutz in Deutschland.

Wenn Du aber schon in anderen EU Ländern aktiv bist oder in naher Zukunft aktiv sein willst, dann solltest Du mal über die Anmeldung einer EU Marke nachdenken. Bei der Anmeldung einer EU Marke hast Du Markenschutz automatisch in allen Mitgliedsstaaten der EU.  

Natürlich kannst Du Deine Marke auch in einzelnen Ländern und auch außerhalb der EU anmelden. Das ist aber etwas komplizierter und leider außerhalb meines Beratungsgebiets.

Wann sollte ich eine Marke anmelden?

Es empfiehlt sich, Deine Marke so früh wie möglich anzumelden. Gerade als Gründer, Gründerin oder Startup solltest Du also frühzeitig den Markenschutz auf dem Schirm haben.

Denn dann kannst Du sicherstellen, dass kein anderer Dir den Namen oder das Logo wegschnappt. Und Du kannst frühzeitig klären, dass kein anderer Deinen Namen oder Dein Logo schon angemeldet hatte. Im Markenrecht gilt nämlich, dass immer nur der Erste, der einen Namen oder ein Logo zum Markenschutz anmeldet, das Markenrecht auch bekommt. Als Erster kannst Du dann verhindern, dass andere eine ähnliche oder identische Marke anmelden.

Was bringt der Schutz einer Marke?

Mit einer eingetragenen Marke kannst Du anderen verbieten, einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo für ähnliche Produkte und Dienstleistungen zu verwenden. Sollten sie es doch tun, kannst Du sie abmahnen und Unterlassung oder auch Schadensersatz von ihnen verlangen.

Wichtig ist hierbei natürlich zu wissen, dass ältere Markenrechtsinhaber das auch mit Dir tun können, wenn Du ihre Markenrechte verletzt. Also wenn Du bspw. ein ähnliches Logo für den Verkauf ähnlicher Produkte nutzt, ohne den Markenrechtsinhaber um Erlaubnis gefragt zu haben. Dann können diese von Dir u.a. Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Du solltest also vor der Anmeldung Deiner Marke eine gründliche Markenrecherche machen und prüfen, ob Deine Marke schon geschützt ist.

Wie finde ich heraus, ob meine Marke schon geschützt ist?

Wenn Du herausfinden willst, ob Deine Marke schon geschützt ist, kannst Du das Ganze einmal im kostenfreien Markenregister checken. Im Markenregister musst Du einfach Deinen Markennamen eingeben, die Kategorien (Nizzaklassen) aussuchen, in denen Du die Marke anmelden willst und die Region (DE oder EU) eingeben. Dann kannst Du schon mal sehen, ob es identische Markennamen gibt, die bereits geschützt sind.

Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes findest Du alle DE Marken, die meisten EU Marken sowie auch viele weitere internationale Marken. Der Link zum Markenregister ist hier

Eine noch genauere internationale Suche findest Du über die Website von TMview hier

Wichtig ist zudem, dass Du auch checkst, ob jemand einen ähnlichen Namen oder ein ähnliches Logo schon als Marke angemeldet hat. Denn Markenschutz gilt immer auch für ähnliche Marken. Nicht für identische.

Schau zudem mal im Rahmen einer Google Recherche nach, ob es weitere Unternehmen gibt, die einen ähnlichen oder identischen Markennamen nutzen. Denn nicht alle Marken müssen in ein Register eingetragen sein. Wenn bspw. ein Unternehmen schon sehr lange einen bestimmten Namen für ein Produkt nutzt, kann allein aus dieser Nutzung schon Markenschutz entstehen.

Wieviel kostet die Anmeldung einer Marke?

Die Anmeldung einer Deutschen Marke ist relativ günstig. Sie kostet 290,00 EUR, wenn Du die Anmeldung online machst. Die Marke kann dann in bis zu 3 Nizzaklassen (Nizzaklassen sind die Kategorien im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Markenämter) eingetragen werden. Für jede weitere Nizzaklasse, unter der die Marke eingetragen werden soll, zahlst Du weitere 100,00 EUR.

Die Anmeldung einer EU Marke kostet 850,00 EUR und hier ist eine Nizzaklasse inklusive. Die zweite Nizzaklasse kostet weitere 50,00 EUR und ab der dritten Nizzaklasse fallen Kosten von 150,00 EUR pro Klasse an.

Beachte: Diese Gebühren werden Dir nicht erstattet, falls Deine Marke vom Markenamt nicht akzeptiert wird oder falls andere Markenrechtsinhaber erfolgreich gegen Deine Markeneintragung vorgehen.

Für Startups, die erstmal nur auf dem deutschen Markt aktiv sein wollen, ist die Anmeldung einer deutschen Marke oft ausreichend.

Sollte ich einen Namen oder ein Logo als Marke anmelden?

Ob Du einen Namen oder ein Logo als Marke anmeldest, kommt ganz darauf an, unter welchem Zeichen Du Dein Produkt bzw. Deine Dienstleistung in den Markt bringen willst. Das ist gerade bei Startups noch nicht immer ganz klar.

Wenn bei Deinem Startup der Name im Vordergrund steht, dann ist die Anmeldung einer Wortmarke sinnvoll. Bei einer Wortmarke wird der Wortlaut der Marke geschützt. Neben Wörtern können das auch Buchstaben, Zahlenfolgen oder Wortkombinationen (z.B. Slogans) sein. Der Schutz ist hier unabhängig von der graphischen Darstellung wie z.B. der Schriftart.

Wenn Du den Namen immer mit bestimmten graphischen Elementen oder Farben in Verbindung bringst, also ein Logo kreiert hast und hiermit in den Markt gehen willst, dann ist die Anmeldung einer Wort-Bild-Marke der richtige Weg. Bei der Wort-Bild Marke werden mit einer graphischen oder farblichen Gestaltung verbundene Worte oder Zahlen geschützt. Der Schutz umfasst dabei nur die konkrete graphische Darstellung.

Du kannst natürlich auch sowohl den Namen als auch Dein Logo als Marke anmelden. Das macht bspw. Sinn, wenn bei Dir der Name im Vordergrund steht, Du ihn aber oft mit Logobestandteilen verbindest.

Wenn Du es eher offen halten möchtest, dann ist meist die Anmeldung einer Wortmarke zu empfehlen. Denn mit der Wortmarke hast Du Deinen Namen geschützt und erzeugst auch Schutz für gewisse Farb- und Graphikelemente, mit denen Du Deine Marke verbindest.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Der einfachste Weg für die Markenanmeldung ist die Onlineanmeldung. Diese geht sowohl beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) für Deutsche Marken als auch beim EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum) für eine EU Marke. Bei beiden Prozessen wirst Du Schritt für Schritt durchgeführt, überweist die Anmeldgebühren und fertig ist die Anmeldung.

Der Link zur Anmeldung einer Marke beim DPMA ist hier

Der Link zur Registrierung beim EUIPO ist hier

Im Rahmen der Anmeldung musst Du angeben, in welchen Kategorien (sog. „Nizzaklassen“) Deine Marke eingetragen werden soll. Es gibt insgesamt 45 Nizzaklassen. 34 davon sind Produktklassen. 11 sind Dienstleistungsklassen. Die gängisten Klassen für Softwareprodukte, Apps und SaaS Anwendungen sind hierbei bspw. die Klassen 9, 41 und 42.

Näheres zu den Nizzaklassen und alle notwendigen Dokumente hierzu findest Du hier

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Markenamt prüft Deinen Antrag nach der Anmeldung und entscheidet darüber, ob Deine Marke schutzfähig ist. Diese Prüfung kann zwischen 1 und 3 Monate dauern.

Schutzfähig ist Deine Marke wenn sie „unterscheidungskräftig“ ist, also bspw. dann, wenn sie keine bloße Beschreibung Deiner Produkte und Dienstleistungen enthält. Fantasienamen sind z.B. meistens schutzfähig. Selbst, wenn sie aus einem beschreibenden Anteil und einem Fantasieanteil bestehen.

Bestehen keine Einwände, wird Deine Marke im Markenregister eingetragen. Diese Eintragung wird dann veröffentlicht.

Wer kann Widerspruch einlegen?

Direkt nach Veröffentlichung Deiner Markenanmeldung haben ältere Markenrechtsinhaber die Möglichkeit, Widerspruch gegen Deine Markenanmeldung einzulegen. Die Widerspruchsfrist läuft 3 Monate.

Sollte also ein älterer Markenrechtsinhaber glauben, dass Deine Marke zu ähnlich zu seiner ist und zudem in den selben Nizzaklassen eingetragen ist, kann er innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung Deiner Markenanmeldung Widerspruch einlegen. Damit gibt er zu erkennen, dass er nicht damit einverstanden ist, dass Deine Marke in der von Dir gewünschten Art und Weise Markenschutz erhält.

Wie lange gilt der Markenschutz?

Sobald Deine Marke eingetragen ist, gilt der Markenschutz für 10 Jahre. Das gilt natürlich nur, sofern kein Widerspruch erhoben wurde oder eine sonstige Klage gegen Deine Marke erfolgreich ist. Der Markenschutz kann anschließend beliebig oft verlängert werden.

Was passiert, wenn ich eine geschützte Marke verwende?

Bei Verletzung eines fremden Markenrechts drohen ernsthafte rechtliche Konsequenzen. Neben einem Anspruch darauf, die geschützte Marke nicht weiter zu verwenden, kann der Markenrechtsinhaber von Dir beispielsweise die Vernichtung aller sich in Deinem Besitz befindlichen Produkte sowie der zur Kennzeichnung verwendeten Materialien und Geräte verlangen. Zudem kann der Markenrechtsinhaber Dich im Zweifel auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Markeninhaber kann von Dir auch die Unterzeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung verlangen.

Was sollte ich tun, wenn ich eine Marke anmelden will?

Zuerst solltest Du überlegen, ob Du eine Wort- oder eine Wort-Bild-Marke anmelden willst. Nimm hier am besten den Namen oder das Logo, mit dem der Markt Dein Startup und dessen Produkte am ehesten in Verbindung bringen soll.

Dann solltest Du die Eintragungsfähigkeit Deiner Marke überprüfen. Wichtig ist, dass Deine Marke nicht bloß Dein Produkt oder Deine Dienstleistung beschreibt. Sie sollte sich sowohl von der Beschreibung als auch von anderen Marken unterscheiden.

Anschließend solltest Du überlegen, für welche Nizzaklassen Du Deine Marke eintragen lassen willst.

Zu guter Letzt solltest Du eine Markenrecherche durchführen. Hierbei geht es darum herauszufinden, ob die Marke, die Du anmelden willst, in Deinem Marktsegment (also bspw. in den für Dich in Betracht kommenden Nizzaklassen) bereits geschützt ist oder ob sie einer geschützten Marke so sehr ähnelt, dass es zu Verwechslungen kommen kann.

Und so helfe ich Dir

Ich berate Dich als Startup Anwalt zu allen Fragen rund um Deine Markenanmeldung. Ich kann Dir bspw. sagen, ob die Anmeldung einer Wort- oder einer Wort-Bild-Marke für Dich besser ist und ob Du lieber eine Deutsche oder eine EU Marke anmelden solltest. Ich betreue Dich bei der Markenrecherche und melde Deine Marke an. Schau einfach weiter unten zu meinen Lösungen.

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