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Nils Bremann - Rechtsanwalt & Gründer

Der Startup Anwalt - Mandatsvereinbarung

Hi, ich bin Nils Bremann, Rechtsanwalt für Startups und digitale Geschäftsmodelle. In meiner Mandatsvereinbarung möchte ich Dich in einfacher Sprache und so transparent wie möglich über die Konditionen informieren, die gelten, wenn wir ich Dir gegenüber Beratungsleistungen erbringe. Also lies gerne weiter, wenn Du Interesse an einer Beratung durch mich als Rechtsanwalt hast. 

Mandatsvereinbarung

(„Vereinbarung“)

zwischen

Rechtsanwalt Nils Bremann
Südstraße 52
48153 Münster

(„Rechtsanwalt“)

und

Euch als Privatperson(en),
Eurem Startup oder
Eurem Unternehmen

als Mandant

(„Mandant“)

Was ist die Mandatsvereinbarung?

Diese Mandats- und Vergütungsvereinbarung („Vereinbarung“) regelt die Eckpunkte unserer Zusammenarbeit. Sie enthält keine versteckten Kosten. Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Meine Beratungsleistungen als Rechtsanwalt für Euch als Mandanten erbringe ich auf Basis einer konkreten Beauftragung (per Telefon, per E-Mail, über meine Website etc.) unter Hinweis auf diese Mandats- und Vergütungsvereinbarung. Bei jeder Beauftragung bekommt Ihr, sofern nicht anders vereinbart, zunächst ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, welches Ihr mit mir über die verschiedensten Kanäle vereinbaren könnt. Kosten fallen für Euch erst dann an, wenn Ihr konkrete Beratungsleistungen bei mir gebucht habt und Ihr vorher über die entsprechend anfallenden Kosten informiert wurdet (bspw. also bei Buchung eines Beratungspaketes bzw. von Beratungsleistungen über meine Website, per Telefon oder per E-Mail).

1 Gegenstand & Umfang

Rechtsanwalt Nils Bremann erbringt seine rechtsberatenden Leistungen in dem Umfang und zu den Themengebieten, wie sie durch die Parteien in gesonderten Erklärungen (E-Mail, Telefon, Website etc.) vereinbart werden. Eine steuerrechtliche Beratung ist vom Umfang der Rechtsberatung ausgenommen.

Anschlussberatungen zu ggf. sich ändernder Rechtslage müssen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich vereinbart werden.

Die Beratung erfolgt zum Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2 Laufzeit & Beendigung

Diese Vereinbarung beginnt mit ihrer Akzeptanz, mit Unterzeichnung bzw. mit der ersten Anfrage an den Rechtsanwalt und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit und von jeder Partei zum Monatsende in Textform (E-Mail an nils@derstartupanwalt.de) gekündigt werden.

Von dieser Vereinbarung ist jede Beauftragung zur Rechtsberatung durch den Mandanten während ihrer Laufzeit umfasst.

3 Vergütungsvereinbarung

Rechtsanwalt Nils Bremann erhält vom Mandanten als Vergütung für seine rechtsberatenden Tätigkeiten – je nach Vereinbarung mit dem Mandanten – entweder die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine gesondert zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbarte Vergütung. Diese gesondert vereinbarte Vergütung kann im Einzelfall höher oder niedriger als die gesetzliche Vergütung sein und orientiert sich an den Absprachen der Parteien sowie u.a. an den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Zahlungsfähigkeit des Mandanten. Bei der rechtlichen Vertretung in gerichtlichen Verfahren kann Rechtsanwalt Nils Bremann mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG verlangen.

Die gesondert vereinbarte Vergütung kann aus einer Pauschalvergütung, einer Vergütung nach aufgewendeter Zeit oder bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen auch aus einer erfolgsbasierten Vergütung bestehen.

Die Pauschalvergütung wird jeweils individuell und im Voraus zwischen den Parteien vereinbart (bspw. über die Buchung konkreter Beratungspakete über die Website oder die Buchung von Beratungsleistungen durch Absprache mit dem Rechtsanwalt). Sollte der Aufwand des Rechtsanwalts unerwartet höher oder niedriger ausfallen, kann seine Vergütung nur bei beiderseitigem Einverständnis der Parteien erhöht oder verringert werden. Bei Paketpreisen gilt insbesondere und soweit nicht ausdrücklich mit dem Mandanten anders vereinbart, dass jeweils 2 schriftliche Korrekturschleifen (per E-Mail & pro Dokument) und bis zu 1 Stunde Call / Video-Call (pro Paket) inkludiert sind. Jede weitere Korrekturschleife sowie jeder weitere Call / Video-Call wird nach den geltenden Stundensätzen des Rechtsanwalts abgerechnet.

Eine Vergütung nach Zeit wird exakt nach den vom Rechtsanwalt in die Beratung und seine Leistungserbringung investierten Minuten berechnet. Für die Vergütung nach Zeit fällt, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbaren, ein Stundensatz in Höhe von 239,00 EUR an.

Für alle rechtsberatenden Leistungen des Rechtsanwalts, für die eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschalvergütung vereinbart wird, erstellt der Rechtsanwalt Leistungsnachweise, in denen er Umfang, Inhalt und Zeit seiner Tätigkeit für den Mandanten festhält.

Jede Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen USt. Eine Rechnungstellung kann jederzeit erfolgen. Auslagen, Spesen, Reisekosten etc. können in tatsächlich gezahlter Höhe in Rechnung gestellt werden.

4 Kommunikation und Kommunikations-Tools

Die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant erfolgt so digital wie möglich, überwiegend via E-Mail, Online-Video-Konferenz-Tools wie insbesondere Zoom, Microsoft Teams, Kollaborations-Tools wie Microsoft Office 365 (insbesondere One Drive & Share Point), Google Dienste (insbesondere Google Drive & Google Docs), Kommunikations-Planungs-Tools wie bspw. Calendly, CRM-Tools, WhatsApp, Telefon oder SMS. Sämtliche Dienstleister, die der Rechtsanwalt für die Kommunikation mit dem Mandanten einbindet, werden von ihm sorgfältig ausgewählt und der Rechtsanwalt ergreift die zum Schutze des Mandatsgeheimnisses erforderlichen organisatorischen und technischen Maßnahmen. Sofern möglich, belehrt der Rechtsanwalt diese Dienste über die Verschwiegenheitspflichten eines Rechtsanwalts in Deutschland und weist auf die strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen diese Verschwiegenheitspflichten hin.

Die oben genannten Arten der Kommunikation und Kommunikationsdienste sind in der Regel nicht verschlüsselt, teilweise im Ausland ansässig und können mit Risiken für die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verbunden sein. Das kann dazu führen, dass Dritte unter gewissen Umständen Inhalte der Kommunikation bzw. Kenntnis über Informationen und Daten des Mandanten erfassen können.

Der Mandant ist sich dieser Risiken bewusst und ist mit der genannten Art der Kommunikation ausdrücklich einverstanden und teilt dem Rechtsanwalt mit, sollte diese Art der Kommunikation im Einzelfall nicht erwünscht sein.

5 Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Mandanten durch den Rechtsanwalt erfolgt grds. nur zum Zwecke der Erfüllung des jeweiligen Auftrags zur Rechtsberatung, des Aufbaus und der Unterhaltung einer Mandantendatenbank (Customer Relations Management) sowie zur Kommunikation mit dem Mandanten oder sonstige an der jeweiligen Beratungsangelegenheit Beteiligten. Zu diesem Zweck können personenbezogene Daten des Mandanten auch an Dritte, insbesondere Vertrags- oder Verhandlungspartner des Mandanten, Beteiligte eines Rechtsstreits oder Gerichte weitergegeben werden. Im Zuge einer effizienten Mandatsbearbeitung greift der Rechtsanwalt zudem auf Dienste Dritter, wie insbesondere IT-Systeme Dritter (bspw. Anwalts- & CRM-Software, Buchhaltungs-Software, Kommunikations-Tools) zurück. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitungsmaßnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Sollte die Einbindung von Dritten eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO darstellen, schließt der Rechtsanwalt entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge mit diesen Dritten ab, um den Schutz der personenbezogenen Daten des Mandanten entsprechend des Niveaus in der EU (DSGVO) abzusichern.

Der Mandant hat bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Rechtsanwalt das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragung (Art. 20 DSGVO) sowie auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO). Weiterhin hat der Mandant ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mandanten durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen (Website, Social Media Profile, Digitale Tools, Mandantenkommunikation etc.) sind in der Datenschutzerklärung zu finden. 

6 Haftung

Der Rechtsanwalt unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Die Haftung des Rechtsanwalts wegen Pflichtverletzungen bei anwaltlicher Tätigkeit ist für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 1.000.000,00 (eine Millionen Euro) pro Schadensfall beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Der Haftungshöchstbetrag gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

7 Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit sämtlicher vertraulicher Informationen von und über den Mandanten verpflichtet. Er darf und wird Informationen von und über den Mandanten mit Dritten, insbesondere Vertrags- oder Verhandlungspartner des Mandanten, Beteiligte eines Rechtsstreits, IT-, Software-, Datenbank- und Kommunikations-Tools oder Gerichte, nur im Rahmen und unter den Voraussetzungen dieser Vereinbarung (insbesondere der Regelungen zur Kommunikation und zum Datenschutz) teilen, wenn dies zur Erfüllung der rechtsberatenden Leistungen des Rechtsanwalts notwendig ist.

Soweit erforderlich, z.B. für die Nutzung von IT-, Software-, Datenbank- & Kommunikations-Systeme Dritter, entbindet der Mandant den Anwalt von der beruflichen Verschwiegenheitspflicht.

8 Sonstiges

Gerichtsstand ist Hamburg. Ist der Mandant Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine angemessene Regelung im Rahmen des rechtlich Zulässigen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Diese Vereinbarung sowie Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.

Nils L. Bremann LL.M. (Bristol)

(Rechtsanwalt)