Ein super Angebot vom Startup Anwalt - Eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung im Datenschutz Service

Datenschutz Service

Du benötigst eine Datenschutzerklärung für Deine Website, Deinen Online-Shop, Deine Plattform, Deine App oder Deine Software?

In meinem "Datenschutz Service" bekommst Du eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung.

Ich erkläre Dir außerdem, wie Du die Datenschutzerklärung richtig einsetzt und die Cookie Einstellungen vornimmst.

Deine Vorteile

  • Individueller & sicherer als ein Generator
  • Für Dich vom Rechtsanwalt erstellt
  • Vollständig DSGVO-konform

Dein Preis - 490 EUR zzgl. USt.

Das ist alles enthalten

1

Datenschutz­erklärung

Ich sende Dir einen Fragenkatalog mit allen relevanten Fragen zur Erstellung Deiner Datenschutzerklärung. Nachdem Du ihn ausgefüllt hast, erstelle ich Dir Deine Datenschutzerklärung.

2

Feedbackschleife

Im Rahmen einer Feedbackschleife (per E-Mail) kannst Du mir all Deine Rückfragen zu der Datenschutzerklärung stellen und erhältst eine individuelle Antwort von mir als Rechtsanwalt.

Der Anwalt
Der Anwalt
Der Anwalt
Der Anwalt

So funktioniert's

Schnell, sicher, transparent

1

Anfrage

Stelle eine kostenlose Anfrage zur Erstellung Deiner individuellen Datenschutzerklärung über das Anfrageformular unten.

2

Fragenkatalog

Erhalte meinen Mandatsvertrag sowie meinen Fragenkatalog bezogen auf Deine Datenschutzerklärung.

3

Beauftragung

Entscheide selbst, ob Du mich beauftragst. Wenn Du mir Deine Antworten schickst, erstelle ich Deine Datenschutzerklärung.

Nils Bremann, der Startup Anwalt und sein Team beraten Gründer und Startups in all ihren Rechtsthemen

Nils Bremann

Rechtsanwalt Für digitale Geschäftsmodelle, Startups und Gründer

Ich berate Gründer & Startups, weil ich ihnen einen Zugang zu guter & bezahlbarer Rechtsberatung bieten möchte. Mit meinen Schwerpunkten in den Bereichen Gründung, AGB & Datenschutz möchte ich genau das ermöglichen.

Icon für Digital

Digital

Meine Schwerpunkte liegen im Gründungs- & Gesellschaftsrecht sowie im IT- & Datenrecht und ich kenne mich mit Software & Apps gut aus.

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Verständlich

Ich spreche eine verständliche Sprache. Du verstehst mich und ich verstehe Dich. Und so bleibt es auch. Vom ersten Kontakt bis zur Abrechnung.

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Fair

Bei mir sind Festpreise standard. Egal, ob Du ein Paket buchst oder ich Dich individuell berate. Ich mache Dir immer ein festes Angebot.

„Unkom­pliziert, lösungs­orientiert, kompetent.“

Das sagen meine Mandanten

„Zusamme­narbeit übertraf Erwar­tungen bei Weitem“

„Nils war uns als junges, gemeinnütziges Unternehmen eine unschätzbare Hilfe. Seine Beratung und Kommunikation übertrafen unsere Erwartungen. Sich auf unsere Bedürfnisse einzustellen, macht ihn zu einem außergewöhnlichen Anwalt. Wir empfehlen ihn uneingeschränkt.“
Porträt von Denis Demir

Deniz Demir

Leseallianz

„Die Zusammenarbeit mit Nils war super professionell“

„Die Zusammenarbeit mit Nils war professionell, sympathisch und effizient. Sein optimierter Beratungsprozess ermöglichte ein schnelles Verständnis unserer Bedürfnisse und lieferte schnell Top-Ergebnisse. 5 von 5 Sternen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Gerne wieder!“
Porträt von Tina Weise

Tina*Tinusch Weise

Trueffles

„Wie einen alten Freund aus der Schulzeit anrufen“

„Die Zusammenarbeit mit Nils fühlt sich an wie ein Gespräch mit einem vertrauten Freund aus der Schulzeit, der immer für einen da ist. Er versteht die Probleme und hilft bestmöglich. Ich empfehle jedem Startup, mit Nils zu arbeiten!“
Porträt von Adrian Ballosch

Adrian Ballosch

Pola

„Komplexe SaaS Verträge incl. AGB, Datenschutz und SLA“

„Nils entwickelte für uns eine innovative Seed-Finanzierung über virtuelle Beteiligungen. Seine Strukturierung der SaaS-Verträge inkl. AGB, Datenschutz und SLA ermöglichte schnelle Vertragsabschlüsse. Vielen Dank, Nils, für deine immense Hilfe!“
Porträt von Ulrich Meyer

Ulrich Meyer

Enytime Green

„Ein positiver Impact auf unser Business“

„Die Zusammenarbeit mit Nils war extrem professionell und effizient. Wir haben uns sehr gut beraten gefühlt und sehen einen positiven Impact auf unser Business.“
Porträt von Leonie Ellerbrock

Leonie Ellerbrock

Mindsurance

„Eine Zusammen­arbeit, die Spaß macht.“

„Nils ist ein hervorragender Partner für unseren unternehmerischen Erfolg. Er überzeugt durch hohe Rechts- und Startup-Expertise sowie beeindruckt durch Pragmatismus und Menschlichkeit. Eine Zusammenarbeit, die Spaß macht.“
Porträt von Dr. Thomas Suwelack

Dr. Thomas Suwelack

21done

„Er versteht unsere Vision und die Idee dahinter“

„Nils stand unserem Startup femaly bei allen Gründungsfragen stets mit Rat und Tat zur Seite. Er versteht unsere Vision und sucht immer die beste Lösung. Wir schätzen ihn als Anwalt und Mensch, der uns auf unserem Weg begleitet und unterstützt. Danke dafür!“
Porträt von Kerstin Liebl

Kerstin Liebisch

Femaly

„Besonders gefällt uns Nils Gespür für unser Business“

„Wir arbeiten seit 2 Jahren mit Nils zusammen und sind absolut zufrieden. Besonders gefällt uns Nils Gespür für unser Business, die passgenaue rechtliche Beratung und sein transparentes Preismodell. Das hilft uns speziell in den ersten Jahren der Gründung sehr! Danke Dir, Nils!“
Porträt von Simon Mayr

Simon Mayr

yooleo

Nils Bremann, der Startup Anwalt und sein Team beraten Gründer und Startups in all ihren Rechtsthemen

kostenlose Anfrage

So geht's: Fülle gerne das kostenlose & unverbindliche Anfrageformular aus. Ich sende Dir einen Fragenkatalog & meinen Mandatsvertrag. Sobald ich Deine Antworten habe, erstelle ich Deine Datenschutzerklärung innerhalb von 5-10 Werktagen. Du zahlst nur 490 EUR zzgl. USt.
Wofür benötigst Du eine Datenschutzerklärung?*
Angaben zu Dir (für den Mandatsvertrag)*
Hast Du zusätzliche Fragen oder ein Anliegen?
Danke für Deine Datenschutz-Serivce Anfrage! Wir haben diese erhalten und melden uns in Kürze bei Dir. Beste Grüße vom Startup Anwalt & seinem Team
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FAQ zum Datenschutz Service

Ist der Datenschutz Service wirklich rechtssicher?

Ja. Ich bin seit über 8 Jahren Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht. Ich habe in großen Softwareunternehmen gearbeitet und bin TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Ich habe bereits zahlreiche Datenschutzerklärungen für Websites, Software, Plattformen und Apps erstellt.

Wann liegt der Entwurf der Datenschutzerklärung vor?

Nachdem Du den Fragenkatalog ausgefüllt und mir die Beauftragung zur Erstellung Deiner Datenschutzerklärung erteilt hast, erstelle ich innerhalb von innerhalb von 3-5 Werktagen Deine Datenschutzerklärung und sende sie Dir zu. Im Rahmen einer Feedbackschleife (per E-Mail) hast Du die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Diese beantworte ich Dir individuell für Dich.

Wie läuft das mit der Beauftragung und der Bezahlung?

Deine Anfrage über das Anfrageformular ist unverbindlich & kostenlos. Du beauftragst mich erst durch die Rücksendung Deiner Antworten im Fragenkatalog und Deine Akzeptanz meines Mandatsvertrags. Der Preis für den Datenschutz Service beträgt 490,00 EUR zzgl. USt. Diesen Betrag stelle ich Dir nach Erstellung und Zusendung Deiner Datenschutzerkärung in Rechnung.

in Guter Gesellschaft

Bereits über 500 Gründer & Startups vertrauen dem Startup Anwalt

Die Partner für
Deine Rechts­themen

Nils Bremann

Seit 2015 ist Nils Bremann Rechtsanwalt für Gründerinnen, Gründer & Startups. Er & sein Team haben schon mit über 500 Gründer & Startups zusammen gearbeitet und passende Lösungen für ihre rechtlichen Fragen gefunden.

Nils Bremann - Der Startup Anwalt - steht auf der Treppe und lacht.

Wichtige Fragen zum
Datenschutz

Nils Bremann ist der Startup Anwalt. Als Rechtsanwalt für Gründer und Startups berät Nils in den Rechtsthemen Gründung, AGB & Datenschutz, Markenanmeldung und VSOP.

Ab wann brauche ich eine Datenschutzerlärung?

Eine Datenschutzerklärung brauchst Du immer dann, wenn Du auf Deiner Website, Deiner Plattform, Deiner App oder Deinem Marktplatz personenbezogene Daten Deiner Nutzer verarbeitest. Das tust Du schon, wenn Du bspw. ein Kontaktformular anbietest oder ein Tracking Tool integriert hast.

Du solltest also vor Deinem Go Live daran denken, eine Datenschutzerklärung zu erstellen, die ggf. notwendigen Einwilligungen für Tracking- und Analysetools über einen Cookie- bzw. Consent-Banner einholen und alle von Dir verwendeten Tools auf ihre Vereinbarkeit mit der DSGVO prüfen.

Ich nutze US-Dienste. Darf ich das?

Grundsätzlich gibt es mittlerweile weniger Bedenken gegen die Nutzung von US-Diensten wie Google Analytics, Amazon Web Services oder auch Webflow. Denn seit 2023 gibt es ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework (DPF). Dieses DPF erklärt eine Datenverarbeitung in den USA als genauso sicher wie eine solche in der EU, sofern der konkrete Dienste nach dem DPF zertifiziert ist.

Dennoch können sich aus der Nutzung konkreter US-Dienste weitere Fragen oder Probleme ergeben. Diese hängen bspw. davon ab, welche genauen Daten verarbeitet werden. Gerade im Bereich der Verarbeitung sensibler Daten wie Gesundheitsdaten sollte Dein Einsatz von US-Diensten durchaus nochmal überprüft werden.

Kann ich auch einen Generator nutzen?

Ja klar. Du kannst auch einen Generator zur Erstellung Deiner Datenschutzerklärung nutzen. Du musst hier genau wie beim Abschreiben von der Konkurrenz aber aufpassen. Denn auch einen Generator musst Du richtig bedienen können.

Du musst also genau wissen, wie das Backend Deiner Website, App, Software oder Plattform aufgebaut ist und welche Tools Du integriert hast. Nur dann bist Du in der Lage, einen Generator richtig zu bedienen.

Wenn Du hier zu unsicher bist, solltest Du lieber das Geld für einen Rechtsanwalt in die Hand nehmen. mit meinem Datenschutz Service bekommst Du eine rechtssichere Datenschutzerklärung vom Datenrechts-Experten zum fairen Festpreis

Was passiert, wenn ich Fehler mache?

Wenn Du Fehler machst, also etwa gar keine oder eine falsche Datenschutzerklärung hast oder Du notwendige Einwilligungen nicht datenschutzkonform einholst, verstößt Du damit gegen die DSGVO und kannst dafür abgemahnt oder zur Zahlung von Bußgeld aufgefordert werden.

Neben Abmahnung und Bußgeld können Betroffene Personen auch Schadensersatz von Dir fordern, wenn ihnen aus Deinem Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO ein Schaden entstanden ist. Solche, insbesondere immaterielle Schäden, werden von den Gerichten oft mit Schadensersatz von ein paar Hundert bis ein paar Tausend EUR belegt.  

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