AGB für Onlineshops – Pflicht, Inhalte und Erstellung 2026
AGB für den Onlineshop sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Rechte und Pflichten zwischen Dir als Shopbetreiber und Deinen Kunden regeln. Eine gesetzliche AGB-Pflicht gibt es in Deutschland nicht, AGB sind aber in der Praxis unverzichtbar, sobald Du Waren, Dienstleistungen oder digitale Produkte online verkaufst. Fehlerhafte oder kopierte AGB führen regelmäßig zu Abmahnungen nach §§ 305 ff. BGB. Rechtsanwalt Nils Bremann berät als Startup Anwalt deutschlandweit seit 2015 Gründer & Startups bei der Erstellung rechtssicherer Rechtstexte für Onlineshops – vom klassischen B2C-Shop bis zum digitalen Marktplatz.

Wann braucht Dein Onlineshop AGB und welche Rechtstexte sind Pflicht?
Viele Gründer fragen sich beim Go-Live, ob AGB im Onlineshop überhaupt Pflicht sind. Die kurze Antwort: gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht. Aber ohne AGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, bspw. die des BGB – und das ist im Streitfall meist nachteilig für Dich als Shopbetreiber. Pflicht hingegen sind zwei andere Rechtstexte für Deinen Onlineshop: das Impressum und die Datenschutzerklärung.
AGB-Pflicht bei B2C-Shops: Widerrufsrecht, Informationspflichten und Co.
Verkaufst Du an Verbraucher, also im B2C-Geschäft, gelten strenge Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB. Du musst Deine Kunden vor Vertragsschluss klar darüber informieren, wie der Bestellprozess abläuft, in welchem Moment der Vertrag zustande kommt und wann es kostenpflichtig wird. Außerdem bist Du verpflichtet, über das Widerrufsrecht zu belehren – und zwar separat, nicht versteckt in den AGB. In meiner Beratung sehe ich regelmäßig, dass Gründer die Widerrufsbelehrung einfach in die AGB kopieren. Das reicht nicht. Die Belehrung muss eigenständig und vor Vertragsschluss zugänglich sein. Nur unter ganz engen Voraussetzungen ist es möglich, diese in die AGB zu integrieren. Davon rate ich jedoch ab. Ebenfalls Pflicht: der Verweis auf das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), falls Du in den betroffenen Adressatenkreis fällst.
Sonderfall Kleinunternehmer: Brauchen sie andere AGB?
Auch wenn Du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, befreit Dich das nicht von Verbraucherschutz- oder Informationspflichten. Du brauchst dieselben Rechtstexte wie jeder andere Onlineshop: AGB für Deinen Shop, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Der einzige Unterschied liegt in der Preisauszeichnung. Als Kleinunternehmer darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen und musst Deine Kunden darauf hinweisen, dass der Preis keine Umsatzsteuer enthält. Für steuerliche Fragen wende Dich bitte an Deinen Steuerberater – ich berate hier ausschließlich zu den rechtlichen Anforderungen.
Wie erstellst Du AGB für Deinen Onlineshop – und was muss rein?
Rechtssichere AGB für einen Onlineshop oder Webshop enthalten einige Kernklauseln. Diese Klauseln müssen transparent, verständlich und mit dem BGB vereinbar sein. Intransparente oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind nach §§ 305 ff. BGB unwirksam – und ein häufiger Grund für Abmahnungen.
Die wichtigsten Klauseln für rechtssichere Shop-AGB
Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsschluss bilden das Fundament. Hier legst Du fest, wer Du bist, für wen Deine AGB gelten und in welchem Moment ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht. Darauf folgen Klauseln zu Preisen und Versandkosten, Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen. Das Widerrufsrecht mit separater Belehrung ist bei B2C-Shops Pflicht. Eigentumsvorbehalt und Gewährleistungsregelungen (Sachmangelgewährleistung) sichern Dich als Verkäufer ab. Den Abschluss bilden der Hinweis das VSBG sowie Regelungen zu Gerichtsstand, Rechtswahl oder Möglichkeiten der Änderung von AGB-Klauseln.
AGB im Bestellprozess einbinden und Abmahnungen vermeiden
Deine AGB müssen vor Vertragsschluss klar zugänglich sein – typischerweise im Footer und direkt im Bestellprozess. Deine Kunden müssen die Möglichkeit haben, die AGB zumutbar zur Kenntnis zu nehmen und in Textform zu speichern. Eine aktive Zustimmung per Checkbox ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, aber ich empfehle sie in jedem Fall, weil Du damit den Einbezug sauber dokumentieren kannst.
Die häufigsten Abmahngründe, die ich in meiner Beratung sehe: kopierte fremde AGB, veraltete Widerrufsbelehrungen und unklare Preis- und Lieferzeitangaben. Ein regelmäßiges Update durch einen spezialisierten Anwalt minimiert Dein Abmahnrisiko deutlich. Besonders bei B2B-Shops lohnt sich ein genauer Blick: Hier kannst Du Gewährleistungsrechte reduzieren, die Haftung stärker begrenzen und längere Vertragslaufzeiten vereinbaren. Verarbeitest Du personenbezogene Daten von Geschäftskunden, kann eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.
Meine Einschätzung als Startup Anwalt
“Ich sage Dir ganz ehrlich: Bei einem einfachen B2C- oder B2B-Shop, der einseitig Produkte verkauft – ein Pulli hier, eine digitale Datei da – können Standard-AGB aus einem Generator ausreichen. Sobald es aber individueller wird, also Mitgliedschaften, Nutzerkonten, Kombinationen aus Produkten und Webinaren oder ein Abo-Modell dazukommen, rate ich klar zu individuellen AGB. Und bei Plattformen, Marktplätzen oder SaaS-Vertrieb gibt es für mich keine Diskussion: Hier brauchst Du einen Anwalt. Die EU-Plattform-to-Business-Verordnung, der Digital Services Act und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) machen Standard-Lösungen dort schlicht unbrauchbar.”
AGB vom Anwalt statt vom Generator – warum das für Dein Startup den Unterschied macht
Du findest online dutzende AGB-Generatoren. Manche sind kostenlos, manche kosten 5 EUR im Monat. In der Praxis erlebe ich bei über 1.000 beratenen Startups aber immer dasselbe Muster: Generatoren decken den Standardfall ab – und genau da hört es auf. Sobald Dein Shop digitale Produkte verkauft, ein Abo-Modell hat, B2B und B2C gleichzeitig bedient oder auf einem Marktplatz vertreibt, passen die Standardtexte nicht mehr. Das Ergebnis sind unwirksame Klauseln und im schlimmsten Fall eine Abmahnung.
Bei mir bekommst Du abmahnsichere Rechtstexte, die genau auf Dein Geschäftsmodell zugeschnitten sind. Meine Arbeitsweise: digitaler Prozess per Videocall, transparenter Festpreis, verständliche Sprache ohne Juristendeutsch. Als Gründer kenne ich die Startup-Realität – knappe Budgets, schnelle Go-Lives, sich ändernde Geschäftsmodelle. Deshalb liefere ich nicht nur AGB, sondern ein komplettes Rechtstext-Paket mit Datenschutzerklärung, Impressum und Widerrufsbelehrung.
“Wir arbeiten seit 2 Jahren mit Nils zusammen und sind absolut zufrieden. Besonders gefällt uns Nils Gespür für unser Business, die passgenaue rechtliche Beratung und sein transparentes Preismodell.”
-Simon Mayr, YOOLEO GmbH
Häufige Fragen zu AGB für Onlineshops
Kann ich AGB für meinen Onlineshop selber schreiben?
Ja, grundsätzlich kannst Du Deine AGB selbst formulieren. Allerdings müssen sie zu Deinem Geschäftsmodell passen, die gesetzlichen Informationspflichten enthalten und mit §§ 305 ff. BGB vereinbar sein – intransparente oder benachteiligende Klauseln sind unwirksam und abmahnfähig. In der Praxis empfehle ich zumindest eine anwaltliche Prüfung, weil selbst kleine Formulierungsfehler teure Konsequenzen haben können. Generatoren sind für einfache Shops ein akzeptabler Einstieg, ersetzen aber keine individuelle Beratung.
Was ist in den AGB eines Webshops geregelt?
AGB regeln die Vertragsbedingungen zwischen Dir und Deinen Kunden. Typische Inhalte sind Geltungsbereich, Vertragsschluss, Preise und Versandkosten, Lieferung, Zahlung, Widerrufsrecht, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung und Rechtswahltklauseln. Bei digitalen Produkten kommen Regelungen zur Bereitstellung und Aktualisierungspflicht hinzu. Die Klauseln schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten und reduzieren das Streitrisiko.
Brauchen Kleinunternehmer andere AGB für ihren Onlineshop?
Nein, inhaltlich gelten für Kleinunternehmer nach § 19 UStG dieselben Anforderungen an AGB, Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung wie für jeden anderen Onlineshop. Der einzige Unterschied: Du weist keine Umsatzsteuer aus und musst Deine Kunden in der Preisangabe darauf hinweisen. Die Kleinunternehmerregelung befreit Dich nicht von Verbraucherschutzpflichten.
Wie unterscheiden sich AGB für B2B- und B2C-Onlineshops?
Der größte Unterschied liegt im Verbraucherschutz. Bei B2C-Shops gelten strenge Informationspflichten, das Widerrufsrecht ist Pflicht und Vertragslaufzeiten sind auf maximal 24 Monate begrenzt – danach muss eine monatliche Kündigung möglich sein. Bei B2B-Shops bist Du deutlich freier: Du kannst die Gewährleistung einschränken, die Haftung stärker begrenzen und längere Laufzeiten vereinbaren. Hybridmodelle, die an B2B und B2C verkaufen, brauchen entsprechend differenzierte AGB, die klar kennzeichnen, welche Klauseln nur für Verbraucher gelten.
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