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Due Diligence im Startup: Verträge vor der Finanzierungsrunde prüfen

Eine Due Diligence vor der Finanzierungsrunde sollte aus meiner Sicht nicht einseitig durch die Investoren erfolgen, sondern immer zweierlei bedeuten: Auf der einen Seite prüfen Investoren Dein Startup auf saubere Verträge. Auf der anderen Seite aber prüfst Du auch die Vertragsentwürfe der Investoren, bevor Du unterschreibst. Die teuersten Fehler für Dich können im Beteiligungsvertrag passieren: eine Liquidationspräferenz mit Double-Dipping, überlanges Vesting, Lock-up-Perioden, Wettbewerbsverbote und vollumfängliche Garantien. Ich zeige Dir, was Du vor der Runde prüfen musst und welche Zugeständnisse Du nicht machen solltest.

Nils Bremann, Rechtsanwalt für Gründer und Startups
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Was bedeutet die Due Diligence vor der Finanzierungsrunde?

Sobald ein Investor ernsthaft einsteigen will, beginnt die Due Diligence, also die sorgfältige Prüfung Deines Startups. Viele Gründer denken dabei nur an die eine Richtung: Der Investor durchleuchtet das Startup. Die zweite Richtung wird regelmäßig vergessen, und genau die entscheidet über den Wert Deiner Anteile und somit auch über den Weg Deines Startups: die Prüfung der Verträge, die der Investor Dir vorlegt.

Was Investoren prüfen und was Du selbst prüfen musst

Beide Prüfrichtungen gehören vor jede Runde:

  • Die Investoren-Seite: Der Investor prüft Deine Gesellschaftsverträge, Deine bestehenden Beteiligungen, Deine IP-Übertragungen und Deine wichtigsten Kundenverträge. Dabei ist es wichtig, von Anfang an auf saubere und rechtssichere Verträge und Dokumente zu setzen.
  • Deine Seite: Du prüfst das Term Sheet und den Beteiligungsvertrag, die vom Investor kommen. Diese Entwürfe sind meist aus Investorensicht geschrieben und dabei in aller Regel nicht nur vorteilhaft für Dich.

Das bedeutet für Dich: Deine eigene Verträge pflegst Du am besten dauerhaft, lange vor der Runde, damit Du den Investoren eine saubere und einfache Due Diligence möglich machen kannst. Die Investorenverträge liest Du und lässt Du prüfen, bevor Du irgendetwas unterschreibst. Worauf es dabei schon bei der Gründung ankommt, zeige ich Dir im Beitrag zum Gesellschaftsvertrag für die GmbH.

Meine ersten Prüf-Fragen vor jeder Runde

Wenn ein Startup vor einer Finanzierungsrunde zu mir kommt, stelle ich meist zuerst einige Fragen, wie z. B. die folgenden:

  • Ist die Bewertung fair? Also: Bekommt das Startup angemessen viel Geld für die Anteile, die es abgibt?
  • Wie stark ist Eure Verhandlungsposition? Habt Ihr die harten Beteiligungsverträge schon vorgelegt bekommen oder gibt es noch Gestaltungsspielraum, bspw. über das Term Sheet?
  • Wie abhängig seid Ihr von diesem Investor? Je abhängiger, desto schwerer lassen sich Klauseln noch zu Euren Gunsten ändern.

Aus den Antworten ergibt sich, wie viel sich an den Verträgen noch bewegen lässt und wo sich der Kampf lohnt.

Die teuersten Klauseln, die Du vor der Runde finden musst

Was Du in jedem Fall vermeiden solltest, nur aus Deiner vermeintlichen Abhängigkeit zum Investor: zu viele Zugeständnisse zu machen. Denn hast Du seine Bedingungen einmal akzeptiert und sind die Verträge unterschrieben, lassen sich diese Klauseln später kaum noch heilen, weil jede Folgerunde auf den bestehenden Verträgen aufbaut. Hier kommen ein paar Beispiele für Regeln und Klauseln, bei denen Du besonders hellhörig werden solltest.

Liquidationspräferenz mit Double-Dipping erklärt

Eine Liquidationspräferenz regelt, dass der Investor im Exit zuerst bedient wird. Das ist üblich und für sich genommen kein Alarmsignal. Kritisch wird die Variante mit dem sogenannten Double-Dipping, denn dabei kassiert der Investor doppelt, und zwar wie folgt:

  1. Zuerst bekommt er sein Investment zurück, häufig sogar verzinst.
  2. Danach nimmt er mit seinem Anteil zusätzlich am gesamten verbleibenden Kaufpreis teil.

Wenn Du so etwas in den Beteiligungsverträgen liest, heißt das für Dich als Gründer: Vom Verkaufserlös bleibt deutlich weniger übrig, als Deine Anteilsquote vermuten lässt. Genau deshalb gehört diese Klausel zu den ersten Dingen, die ich in jedem Beteiligungsvertrag suche und versuche, anders zu verhandeln.

Vesting, Lock-up, Wettbewerbsverbot und Vollgarantien

Neben dem genannten Double-Dipping gibt es viele weitere Zugeständnisse, die Gründer regelmäßig unterschätzen. Hier nenne ich Dir ein paar davon:

  • Überlanges Gründer-Vesting: Ein zusätzliches Vesting, das Du als Gründer mit dem Einstieg eines Investors bekommst, ist zwar normal, sollte aber nicht länger als drei bis vier Jahre dauern. Ein Vesting von fünf Jahren bindet Dich weit über das übliche Maß hinaus an Bedingungen, obwohl es Dein eigenes Unternehmen ist.
  • Lock-up-Perioden: Lock-up bedeutet, dass Du Deine Anteile über lange Zeiträume nicht veräußern darfst. Dadurch verlierst Du Flexibilität für spätere Runden. Gerade wenn dieses Lock-up mit einem überlangen Vesting zusammenfällt, resultiert daraus oft die Unangemessenheit für Dich als Gründer.
  • Wettbewerbsverbote: Wettbewerbsverbote für die Dauer Deiner Zugehörigkeit zum Startup sind völlig ok. Wettbewerbsverbote für die Zeit nach Deinem Ausscheiden können Dich aber beruflich blockieren, gerade wenn sie, wie so oft, ohne angemessenen Ausgleich gelten sollen.
  • Vollumfängliche Garantien: Viele Beteiligungsverträge enthalten einen umfangreichen Katalog an Garantien, die Du gegenüber dem Investor abgibst. Hierbei garantierst Du oft sogar persönlich für Umstände, die Du manchmal gar nicht vollständig kontrollieren kannst, und haftest im Zweifel privat. Das ist nur ganz bedingt und mit vielen Ausnahmen akzeptabel.
  • Anti-Verwässerungsklauseln: Sollten sich in den Beteiligungsverträgen Verwässerungsschutzklauseln befinden, also Regelungen, mit denen der Investor sich eine gleichbleibende Beteiligung in späteren Situationen sichert, etwa bei Kapitalerhöhungen oder VSOP-Ausgaben, ist besondere Vorsicht geboten. Solche Klauseln können den Investor in schlechteren Folgerunden, sogenannten Downrounds, auf Kosten Deiner Quote schützen. In Ausnahmefällen ist das noch ok, in einigen Fällen wirkt es aber auch abschreckend auf weitere Investoren.

Selten sind diese Klauseln per se unzulässig. Die Frage, die Du Dir stellen musst, sollte aber immer sein, ob sie in Summe noch zu einem fairen Deal gehören.

Ein Muster, das ich in der Beratung immer wieder sehe: Gründer akzeptieren in der ersten Runde ungeprüft die Vertragsvorlagen der Investoren und merken erst in der Folgerunde oder im Exit, wie nachteilig einzelne Klauseln für sie sind. Dann ist der Spielraum weg, denn kein Investor gibt eine einmal erhaltene Position freiwillig wieder her.

Meine Einschätzung als Startup Anwalt:

"Gründer, seid stark, steht zu Eurem Startup und lasst Euch nicht alles aufdrücken. Und passt gerade bei den üblichen GESSI-Verträgen auf, also den vermeintlichen Standardverträgen des German Standards Setting Institute, die Investoren gerne nutzen. Aus meiner Sicht sind das eben Investorenverträge, keine startup- oder gründerfreundlichen Verträge. Sie bieten also viel Spielraum, nachzuverhandeln."
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Ich prüfe Term Sheet und Beteiligungsvertrag, bevor Du unterschreibst, und sage Dir klar, welche Klauseln Du verhandeln solltest.

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Nils Bremann, Der Startup-Anwalt

Due Diligence und Vertragsprüfung vom Startup Anwalt

In Finanzierungsrunden begleite ich Startups auf zwei Wegen:

  • Prüfung der Investorenverträge: Im Regelfall prüfe ich die Verträge, die von den Investoren kommen, und zeige Dir, wo Du noch Gestaltungsspielraum hast.
  • Eigene Vertragsentwürfe: Auf Wunsch schreibe ich die Beteiligungsvereinbarung und die Gesellschaftervereinbarung, oder auch die Wandeldarlehensverträge, selbst und gebe sie Dir zur Abstimmung mit den Investoren, damit die Verhandlung nicht auf der Investorenvorlage startet.

Ich habe als Rechtsanwalt für Gründer und Startups seit 2015 über 1.000 Gründer und Startups beraten und berate dabei immer auf Startup-Seite, nie auf Investorenseite. Das heißt: Wenn ich Deine Verträge prüfe, gibt es keinen Interessenkonflikt, sondern eine klare Antwort darauf, was Du unterschreiben kannst und was nicht.

Häufige Fragen zu Verträgen vor der Finanzierungsrunde

Wandeldarlehen oder Eigenkapitalrunde: Was passt in der Frühphase?

Wenn Du schnell sein willst, empfehle ich in der Frühphase meist das Wandeldarlehen. Es muss in der Regel nicht zum Notar, das Geld ist schnell da, die Kosten sind gering, und Du haftest als Gründer persönlich sowie Dein Startup nur in bestimmten Ausnahmefällen auf Rückzahlung des Darlehens. Eine Eigenkapitalrunde solltest Du angehen, wenn Du und die Investoren sich fest binden möchten, insbesondere wenn es sich um Venture Capital oder Business Angel Investments handelt und Du Geld für Wachstum brauchst. Mit der Aufnahme von Venture Capital oder Business Angel Investoren entscheidest Du Dich meist schon dafür, dass Du irgendwann auf einen Exit zusteuerst. Denn dann erhalten die Investoren ihre beabsichtigte Rendite.

Was ist eine Liquidationspräferenz mit Double-Dipping?

Die Liquidationspräferenz mit Double-Dipping ist eine Klausel, bei der der Investor im Exit doppelt profitiert: Er erhält zuerst sein Investment zurück, oft verzinst, und nimmt danach mit seinem Anteil zusätzlich am verbleibenden Exit-Erlös teil. Für Gründer bedeutet das einen deutlich kleineren Erlösanteil, als die eigene Quote vermuten lässt. Diese Klausel sollte also sehr genau geprüft werden, bevor Du sie unterschreibst.

Sind die GESSI-Standardverträge gründerfreundlich?

Sämtliche GESSI-Dokumente des German Standards Setting Institute werden von Investoren gerne als Standard vorgelegt. Aus meiner Erfahrung sind sie investorenfreundlich ausgestaltet und eben keine startup- oder gründerfreundlichen Verträge. Du musst sie nicht ablehnen, aber Du solltest sie niemals ungeprüft übernehmen, sondern die kritischen Klauseln kennen und verhandeln.

Wann sollte ich meinen Beteiligungsvertrag prüfen lassen?

Nach Verhandlung des Term Sheets, spätestens aber dann, wenn die Beteiligungsverträge vorliegen, solltest Du sie von einem Anwalt prüfen lassen, der klar auf Deiner Seite steht. Je früher die Prüfung stattfindet, desto größer ist Dein Gestaltungsspielraum. Die Inhalte des Term Sheets werden meist in die Beteiligungsverträge übernommen, dann ist zwar der Verhandlungsspielraum nicht mehr so groß, aber es ist immer noch genug Luft zum Gestalten da. Wie ich mit öffentlich geförderten Teams arbeite, liest Du im Beitrag zum Rechtsanwalt für EXIST-Startups.

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