Datenschutz
12 Min. Lesezeit
27.1.2026

DSGVO & Datenschutz für Startups: So setzt Du Datenschutz richtig um

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DSGVO & Datenschutz für Startups: So setzt Du Datenschutz richtig um

Du willst ein Startup gründen, entwickelst eine App, eine SaaS-Lösung oder eine KI-Anwendung – und früher oder später stößt Du unweigerlich auf das Thema Datenschutz.

Viele Gründer empfinden die DSGVO zunächst als lästige Pflicht oder Wachstumsbremse. Aus meiner täglichen Praxis als Rechtsanwalt für Startups kann ich Dir jedoch sagen:

Datenschutz ist kein Hindernis, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor.

Richtig umgesetzt schafft Datenschutz Vertrauen bei Kunden, reduziert rechtliche Risiken und wird spätestens bei Finanzierungsrunden oder Exits zu einem entscheidenden Qualitätsmerkmal.

In diesem Beitrag zeige ich Dir praxisnah,

  • warum Datenschutz für Startups von Anfang an relevant ist,
  • welche DSGVO-Pflichten Du wirklich kennen solltest und
  • wie Du Datenschutz gezielt nutzt, um Dein Startup rechtssicher und nachhaltig zu skalieren.

Warum Datenschutz für Startups von Anfang an relevant ist

Nahezu jedes Startup verarbeitet personenbezogene Daten. Bereits eine einfache Website mit Kontaktformular, eine App mit Nutzer-Accounts oder ein SaaS-Produkt mit Kundenverwaltung genügt, um in den Anwendungsbereich der DSGVO zu fallen. Gleiches gilt für KI-Systeme, die mit Trainings- oder Nutzungsdaten arbeiten, sowie für den Einsatz gängiger Remote-Work-Tools.

Die DSGVO gilt ausdrücklich auch für Startups und Gründer – unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz.

Datenschutzverstöße können erhebliche Folgen haben. Neben Bußgeldern nach Art. 83 DSGVO drohen

  • Abmahnungen,
  • Schadensersatzansprüche von Nutzern und
  • erhebliche Probleme bei Due-Diligence-Prüfungen durch Investoren.

Gerade für technologiegetriebene Startups sind ungeklärte Datenschutzfragen häufig ein echter Dealbreaker.

Datenschutz beginnt bei der Produktidee – nicht erst beim Go-live

Einer der häufigsten Fehler, den ich in der Beratung von Gründern sehe, ist ein zu spätes Befassen mit Datenschutz. Oft wird das Thema erst kurz vor dem Launch „abgehakt“. Das ist aus rechtlicher Sicht problematisch – und wirtschaftlich riskant.

Die DSGVO verlangt nämlich ausdrücklich, dass Datenschutz bereits bei der Entwicklung von Produkten berücksichtigt wird. Art. 25 DSGVO („Datenschutz durch Technikgestaltung“) verpflichtet Dich zu Privacy by Design und Privacy by Default.

Rechtsgrundlage: Art. 25 DSGVO.

Das bedeutet konkret: Deine App, Dein SaaS-Produkt oder Deine KI-Anwendung muss technisch so gestaltet sein, dass nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die wirklich notwendig sind – und zwar mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen.

In der Praxis stelle ich Gründern häufig Fragen wie:

  • Braucht Dein MVP diese Daten wirklich?
  • Ist das Tracking zwingend erforderlich?
  • Können Daten pseudonymisiert oder anonymisiert verarbeitet werden?

Gerade in frühen Phasen lässt sich hier mit wenig Aufwand viel Rechtssicherheit schaffen.

DSGVO & SaaS-Startups: Auftragsverarbeitung richtig einordnen

Viele SaaS-Startups verarbeiten personenbezogene Daten nicht für sich selbst, sondern im Auftrag ihrer Kunden. In diesen Fällen bist Du rechtlich Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.

Das erfordert zwingend einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der unter anderem den Zweck der Verarbeitung, Sicherheitsmaßnahmen, Zugriffsrechte und den Einsatz von Subunternehmern regelt.

Rechtsgrundlage: Art. 28 DSGVO.

In meiner Praxis als Anwalt für Startups sehe ich immer wieder, dass fehlende oder unzureichende AVVs zu erheblichen Problemen führen – insbesondere bei Investorenprüfungen. Ein sauberer AVV ist daher kein Formalismus, sondern ein echter Vertrauensfaktor.

Datenschutz-Grundlagen, die jedes Startup braucht

Unabhängig vom Geschäftsmodell benötigen die meisten Startups einige grundlegende Datenschutz-Bausteine. Dazu gehört zunächst eine rechtssichere und verständliche Datenschutzerklärung für Website, App oder SaaS-Produkt. Ebenso wichtig ist ein funktionierendes Consent-Management, insbesondere wenn Tracking- oder Analyse-Tools eingesetzt werden.

Zudem sind Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern wie Hosting-Providern, Cloud-Anbietern oder Tool-Anbietern unerlässlich. Abhängig von Größe und Geschäftsmodell kann außerdem die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten bestehen, etwa bei der Verarbeitung sensibler Daten nach Art. 9 DSGVO oder bei datenintensiven Geschäftsmodellen.

Auch das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sollte nicht unterschätzt werden. Selbst wenn es formell erst ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtend ist, erwarten Investoren häufig eine saubere Dokumentation.

Datenschutz im Startup-Alltag: Remote Work & US-Tools

Remote Work ist aus dem Startup-Alltag nicht mehr wegzudenken. Rechtlich bringt das jedoch zusätzliche Anforderungen mit sich. Der Einsatz von Tools wie Slack, Notion, Google Workspace oder Microsoft 365 muss datenschutzrechtlich sauber geregelt sein. Besonders relevant sind dabei Serverstandorte, Drittlandübermittlungen und aktuelle AVVs.

Gerade bei US-Anbietern solltest Du das EU–US Data Privacy Framework im Blick behalten und regelmäßig prüfen, ob Deine Tool-Landschaft noch DSGVO-konform ist. Denn US-Tools solltest Du nur nutzen, wenn sie DPF-lizenziert sind. Das bedeutet nämlich, dass sie, obwohl sie US Herkunft haben, den europäischen Datenschutzanforderungen der DSGVO entsprechen.

Anhand der unter diesem Link bereitgestellten Liste kannst Du sehen, ob die Tools, die Du nutzt, unter dem Data Privacy Framework lizenziert sind und Du sie daher problemlos in der EU nutzen darfst.

Datenschutz bei Apps, SaaS & KI-Anwendungen

Technologie-Startups müssen zentrale DSGVO-Grundsätze wie Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung besonders ernst nehmen. Technisch bedeutet das unter anderem Verschlüsselung, klare Rollen- und Berechtigungskonzepte sowie regelmäßige Sicherheitsupdates.

Für KI-Startups kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, etwa bei der Herkunft und Rechtmäßigkeit von Trainingsdaten oder bei Zweckänderungen. Auch neue Regulierungen wie der EU AI Act sollten frühzeitig mitgedacht werden, um spätere Anpassungen zu vermeiden.

Datenschutz als Faktor bei Investoren & Wachstum

Spätestens in Finanzierungsrunden wird Datenschutz zum festen Bestandteil der Prüfung. Investoren erwarten ein nachvollziehbares Datenschutzkonzept, vollständige Verträge und kalkulierbare Risiken.

Startups mit sauberer DSGVO-Compliance

  • wirken professioneller,
  • skalieren leichter und
  • erzielen oft bessere Bewertungen.

Datenschutz als echter Wettbewerbsvorteil für Gründer

Richtig umgesetzt ist Datenschutz weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er wird zu einem Vertrauenssignal für Kunden, zu einem Qualitätsmerkmal gegenüber Wettbewerbern und zu einem Schutzschild für Gründer und Geschäftsführung.

Startups, die Datenschutz frühzeitig strategisch angehen, vermeiden teure Nacharbeiten und gewinnen langfristig an Glaubwürdigkeit.

Meine Rechtsberatung für Startups & Gründer

Als Rechtsanwalt für Startups berate ich Gründer mit Fokus auf Apps, SaaS und KI – praxisnah, verständlich und mit Blick auf echtes Wachstum. Meine Mandanten schätzen besonders klare Kommunikation, faire und transparente Preise sowie einen persönlichen Ansprechpartner, der den Startup-Markt versteht.

Am Ende geht es nicht um Paragrafen, sondern darum, Rechtssicherheit zu schaffen, damit Du Dich auf Dein Business konzentrieren kannst.

Ich freue mich darauf, Dich und Dein Startup auf dem Weg zu nachhaltigem und rechtssicherem Wachstum zu begleiten.

Der Anwalt
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