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7 Min. Lesezeit
03.07.2026

Impressum Pflichtangaben: Was 2026 in jedes Startup-Impressum gehört

Ein Impressum mit vollständigen Pflichtangaben ist für jedes Startup gesetzlich vorgeschrieben, sobald Du eine Website, App oder einen Social-Media-Kanal geschäftsmäßig betreibst. Die Rechtsgrundlage liefert § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), der seit 2024 das frühere Telemediengesetz ablöst. Pflichtangaben umfassen unter anderem Name, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsberechtigung und eine E-Mail-Adresse. Fehlen Angaben, drohen Abmahnungen und Bußgelder bis 50.000 Euro. Rechtsanwalt Nils Bremann erklärt als Startup Anwalt, welche Angaben wirklich Pflicht sind und welche Fehler Du vermeiden solltest.

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Wann besteht Impressumspflicht für Dein Startup?

Vom TMG zum DDG – was sich 2024 geändert hat

Bis Mai 2024 regelte das Telemediengesetz (TMG) die Impressumspflicht. Seitdem gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als neue Rechtsgrundlage. Inhaltlich hat sich an den Pflichtangaben wenig geändert, aber die Paragrafen-Referenz ist eine andere. Das klingt nach einem Detail, hat aber praktische Folgen: Wer im Impressum noch auf „§ 5 TMG“ verweist, zeigt veraltete Angaben und riskiert eine Abmahnung. In meiner Beratung sehe ich diesen Fehler jede Woche. Der korrekte Verweis lautet: § 5 DDG. Wenn Du Dein Startup gerade launchst, solltest Du das als erstes prüfen.

Impressumspflicht bei Website, Social Media, Blog und App

Die Impressumspflicht greift bei jedem digitalen Dienst, der geschäftsmäßig gegen Entgelt betrieben wird. In der Praxis bedeutet das für Dich: Deine Unternehmenswebsite braucht ein Impressum, Dein Online-Shop, Dein Blog mit Werbeeinnahmen, Dein Instagram-Business-Profil und auch Deine App. Geschäftsmäßig heißt dabei nicht, dass Du schon Umsatz machen musst. Selbst wenn Du auf Social Media erst Produktbilder teilst, obwohl Du noch gar nichts verkaufst, betreibst Du den Kanal bereits geschäftsmäßig, weil Du planst, damit geschäftsmäßig bzw. unternehmerisch tätig zu sein. Nur rein private Seiten ohne jede kommerzielle Absicht sind ausgenommen. Auf Instagram hinterlegst Du Dein Impressum am besten über einen Linktree-Link in der Bio Deines Business-Profils. Wenn Du noch keine eigene Website hast, bieten Dienste wie Linktree oder Wonderlink eine schnelle Lösung für eine Landingpage mit Impressum und Datenschutzerklärung.

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Welche Pflichtangaben muss Dein Website-Impressum enthalten?

Die 8 Pflichtangaben nach § 5 DDG im Überblick

§ 5 Abs. 1 DDG listet klar auf, was in jedes Impressum gehört. Erstens: Dein vollständiger Name. Bei Einzelunternehmen oder Freiberuflern reichen Vorname und Nachname, bei einer GmbH oder UG die Firma mit Rechtsformzusatz. Zweitens: eine ladungsfähige Anschrift. Ein Postfach reicht nicht. Drittens: die vertretungsberechtigte Person, also Geschäftsführung oder Vorstand. Viertens: Eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme. Fünftens: ein zweiter Kontaktweg. Das Gesetz nennt keine Telefonnummer ausdrücklich, aber ich empfehle Dir dringend, eine anzugeben. Denn ohne Telefonnummer brauchst Du (nach aktueller Rechtsprechung - Risiko bleibt) ein Kontaktformular und musst nachweisen, dass Du Anfragen darüber innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortest. Sechstens: bei einer GmbH, UG oder AG das zuständige Handelsregister mit Registernummer und das Amtsgericht, bei dem es geführt wird. Siebtens: Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), falls Du eine hast. Achtung: Das ist nicht Deine Steuernummer und nicht Deine persönliche Steuer-ID. Die USt-IdNr. beantragst Du gesondert bei der Bundeszentrale für Steuern, wenn Du grenzüberschreitend tätig bist. Achtens: falls Dein Gewerbe einer behördlichen Zulassung bedarf, die zuständige Aufsichtsbehörde.

Zusatzangaben, Abmahnfallen und was 2026 rausfliegen muss

Neben den acht Grundangaben gibt es Pflichten, die viele Startups übersehen – und eine, die seit Juli 2025 aktiv schadet. Wenn Du auf Deiner Website einen Blog, Newsletter oder ein Newsfeed betreibst, also journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietest, brauchst Du eine zusätzliche Angabe nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV): eine verantwortliche Person mit Name und Anschrift im Inland. Bei kleinen Startups bist das meistens Du selbst. Ich empfehle Dir, diese Angabe in jedem Fall zu machen, auch wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Content als redaktionell gilt. Das kostet nichts und schützt Dich.

Was hingegen seit dem 21. Juli 2025 definitiv raus muss: der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform). Die Pflicht basierte auf der ODR-Verordnung und ist ersatzlos weggefallen. Trotzdem steht der Hinweis noch in vielen Impressen. In der Praxis führt das aktuell zu Abmahnungen. Wenn Du den Hinweis noch drin hast, lösche ihn sofort. Das dauert eine Minute und spart Dir potenziell mehrere hundert Euro.

Daneben kann es natürlich zahlreiche weitere Pflichtangaben im Impressum geben, die stark von Deinem Geschäftsmodell abhängen.

Zur Platzierung: Dein Impressum muss von jeder Unterseite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Der übliche Weg ist ein eindeutig beschrifteter Link „Impressum” im Footer. Kryptische Bezeichnungen wie „Info“ oder „Kontakt” reichen nach der Rechtsprechung nicht aus.

Meine Einschätzung als Startup Anwalt

Ich sehe jede Woche dieselben drei Impressumsfehler bei Startups: den veralteten Verweis auf § 5 TMG, die fehlende Telefonnummer und den OS-Plattform-Hinweis, der seit Juli 2025 nicht mehr hinein gehört. Jeder einzelne davon lässt sich in unter fünf Minuten beheben. Trotzdem führen genau diese drei Punkte aktuell zu den meisten Abmahnungen, die auf meinem Schreibtisch landen. Mein Rat: Öffne jetzt Dein Impressum in einem zweiten Tab und prüfe diese drei Stellen. Das kostet Dich 60 Sekunden und kann Dir ein Abmahnschreiben über mehrere hundert Euro ersparen.
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Rechtssicheres Impressum erstellen lassen – warum sich ein Anwalt lohnt

Für das reine Impressum reichen gute Online-Generatoren grundsätzlich aus, wenn Du sie sauber bedienst. Das sage ich Dir ganz ehrlich. Der Unterschied zum anwaltlich geprüften Impressum liegt in zwei Punkten: Erstens bekommst Du bei einem Generator keine Haftung. Wenn die Angaben fehlerhaft sind und eine Abmahnung kommt, stehst Du alleine da. Bei mir verantworte ich, was ich erstelle. Zweitens kennt ein Generator Dein Geschäftsmodell nicht. Ein SaaS-Startup hat andere Anforderungen als ein E-Commerce-Shop, eine KI-Anwendung andere als ein Marktplatz. In meiner Beratung seit 2015 habe ich über 1.000 Startups begleitet und kenne die Besonderheiten der verschiedenen Modelle.

Mein rechtssicheres Website-Paket mit Impressum und Datenschutzerklärung gibt es zum fairen Festpreis. Ich biete das bewusst günstiger an als klassische Kanzleien, weil ich weiß, dass Gründern am Anfang ein begrenztes Budget haben und trotzdem rechtssicher starten wollen. Der gesamte Prozess läuft digital – per Videocall und Terminplanungstool.

“Wir arbeiten seit 2 Jahren mit Nils zusammen und sind absolut zufrieden. Besonders gefällt uns Nils Gespür für unser Business, die passgenaue rechtliche Beratung und sein transparentes Preismodell.”

-Simon Mayr, YOOLEO GmbH

Häufige Fragen zu Impressum Pflichtangaben

Brauche ich als Startup schon ein Impressum, bevor ich Umsatz mache?

Ja. Sobald Du eine Website, App oder einen Social-Media-Kanal mit unternehmerischer Absicht betreibst, greift die Impressumspflicht nach § 5 DDG. Es kommt nicht auf tatsächliche Einnahmen an, sondern auf die Absicht, geschäftsmäßig tätig zu sein. Selbst wenn Du auf Instagram erst Produktbilder teilst, ohne etwas zu verkaufen, brauchst Du ein Impressum. Im Zweifel gilt: Lieber eins haben und nicht brauchen.

Welche Impressum-Pflichtangaben braucht eine GmbH oder UG?

Für eine GmbH oder UG gelten neben den allgemeinen Pflichtangaben nach § 5 DDG zusätzliche Anforderungen: Du musst die Rechtsform angeben (z. B. „UG haftungsbeschränkt“), die vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer), das zuständige Amtsgericht, die Handelsregisternummer und – falls vorhanden – die USt-IdNr. Bei einer UG in Gründung kommt der Zusatz „i. G.” hinzu. Die genaue Rechtsformwahl wirkt sich also direkt auf Dein Impressum aus.

Kann ich meine Privatadresse im Impressum vermeiden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Du kannst eine sogenannte virtuelle Geschäftsanschrift nutzen, etwa über Gründerzentren, Acceleratoren oder Anbieter wie Postflex oder Office Club. Entscheidend ist, dass der Anbieter eine wirksame Empfangsvollmacht hat, damit er empfangsbedürftige Post – etwa von Behörden – rechtswirksam annehmen kann. Die Impressums-Anschrift muss nicht mit der Adresse auf Deiner Gewerbeanmeldung übereinstimmen. Ein reines Postfach reicht aber in keinem Fall, weil es keine ladungsfähige Anschrift darstellt.

Reicht ein Impressum-Generator oder brauche ich einen Anwalt?

Für das reine Impressum reichen gute Generatoren in vielen Fällen aus, wenn Du sie sauber bedienst und die richtigen Angaben einsetzt. Der Nachteil: Kein Generator kennt Dein Geschäftsmodell im Detail und kein Generator haftet für fehlerhafte Ergebnisse. Wenn Du auf Nummer sicher gehen und eine Person haben möchtest, die die Verantwortung übernimmt, ist ein anwaltlich geprüftes Impressum die bessere Wahl. Nils Bremann bietet das als Teil des rechtssicheren Website-Pakets zum fairen Festpreis an.

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