Vom Einzelunternehmen bis zur GmbH - Meine Gründungstipps
Einleitung
Hi und herzlich willkommen zum Blog Beitrag “Erfolgreich gründen”. In diesem Beitrag erkläre ich Dir, welche Rechtsform am besten zu Deiner Gründung passt und was das für Dich bedeutet. Darüber hinaus gebe ich Dir viele weitere nützliche Informationen rund um Deine Fragen zur Gründung. Viel Spaß beim Lesen!
Wie und wann gründet man überhaupt?
Für die meisten Gründer, Gründerinnen und Startups stellen sich die ersten rechtlichen Fragen zum Thema Gründung erst dann, wenn sie in den Startlöchern stehen und an den Markt wollen. Dabei ist das Thema schon viel früher relevant!
Ein Startup als Unternehmen erschaffst Du durch die Gründung einer Gesellschaft – also zum Beispiel einer GbR, einer UG oder einer GmbH. Gründen kannst Du dabei bereits vor dem Markteintritt (dem „Launch“).
Gerade wenn Du erste Verträge zum Aufbau Deines Startups mit Lieferanten, Kunden oder sonstigen Vertragspartnern eingehst, macht es Sinn, dass Du Dich mit dem Thema Gründen beschäftigst.
Gründen muss auch, anders als Du vielleicht denkst, nicht kompliziert oder mit hohen Kosten verbunden sein! Für die Gründung einer GbR gibt es beispielsweise kaum Formalitäten, die man beachten muss – und das Ganze ist auch noch kostenfrei, ohne jegliche Eintragung. Die Gründung einer UG oder GmbH geht mit dem Musterprotokoll super schnell und ist sehr günstig.
Zugegeben, der Dschungel an Möglichkeiten und rechtlichen Vorschriften macht es Dir als Gründer:in jedoch nicht immer einfach, durch alles durchzusteigen. Genau deshalb möchte ich Dir dafür Klarheit verschaffen!
Alle Informationen, die Du für Dein Startup zum Thema Gründung & Gründen wissen musst, von der Frühphase über den Launch bis zu den Finanzierungsrunden findest du hier!
Wann & warum ist das Thema Gründen wichtig?
Das Thema Gründung ist aus drei Gründen für jedes Gründungsteam schon vor dem Launch Eures Produkts wichtig.
Grund 1 – Organisation Deines Startups: Zum einen organisierst Du das Gründerteam oder Dein eigenes Gründerdasein mit der Gründung eines Unternehmens. Im Gesellschaftsvertrag bzw. bei der Gründung regelst Du bspw. also, wie die Deine Gesellschaft heißt, welches Stammkapital sie hat, mit welchen Mehrheiten Du Entscheidungen triffst, wer Verträge für Dein Startup abschließen darf, welche:r Gründer:in die Geschäftsführung übernimmt etc. All das sind wichtige Entscheidungen darüber, wie Dein Startup funktioniert. Viele Startups scheitern, weil die das Gründerteam nicht gut miteinander funktioniert oder weil die Kosten des Aufbaus des Startups zu hoch sind. Um in diesen Fällen große Streitigkeiten zu vermeiden, solltest Du Dich am besten im Vorhinein mit dem Thema Gründung auseinandersetzen.
Grund 2 – Haftung Deines Startups: Zum anderen hängt Dein persönlicher Haftungsumfang davon ab, für welche Gesellschaftsform Du Dich entscheidet. Wenn der erwartete Gewinn ausbleibt und Dein Startup deshalb seine Rechnungen nicht bezahlen kann, dann kann das zur persönlichen Haftung führen. Und zwar dann, wenn Du zu viele Gläubiger hast. Bspw. also zu viele Lieferantenverträge abgeschlossen hast, die Du nicht mehr bezahlen kannst. Auch Verzögerungen oder das Ausbleiben der Belieferung Deiner Kunden, fehlerhafte Produkte und sogar Urheberrechtsverletzungen können einen Haftungsfall begründen.
Je nach Gesellschaftsform, für die Du Dich entschieden hast, kannst Du die Haftung ganz oder auch teilweise ausschließen. Bei der UG oder der GmbH ist das bspw. der Fall. Dazu weiter unten. Wenn Du Dich gar nicht mit dem Thema Gründen auseinandersetzt, dann haftest Du im Zweifel mit Deinem Privatvermögen. Schulden Deines Startups sind ohne Gründung immer auch Deine persönlichen Schulden. Das mag in der Frühphase nicht schlimm sein, in anderen Situationen kann das aber existenzgefährdend für Dein Startup und für Dich als Gründer:in sein. Deshalb gründest Du Dein Startup am besten in einer Rechtsform, die zu Dir und dem Haftungsrisiko Deiner Produkte passt.
Grund 3 – Investorensuche: Zu guter Letzt ist es für Investoren wichtig zu wissen, in was genau sie investieren und von was sie eigentlich Anteile bekommen. Logischerweise hat nicht jeder Investor Lust darauf, Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben, durch die er im Zweifel mit seinem Privatvermögen haftet, wie bspw. bei der GbR. Die meisten Investoren investieren daher nur in Kapitalgesellschaften, also in eine UG, GmbH oder eine AG. Sie setzen damit voraus, dass Ihr bereits eine solche Gesellschaft gegründet habt oder im Zuge des Investments gründet.
Gerade für Investoren ist es also wichtig zu sehen, dass Du Dich mit dem Thema Gründung auseinandergesetzt und zu einer sinnvollen Entscheidung bei der Wahl der Rechtsform gekommen bist. So kann der Investor auch abschätzen, ob Dein Startup Bestandskraft hat und dass Du Dich stark mit Deinem Startup identifizierst. Beim Thema Gründung kannst Du bei der Investorensuche daher punkten.
Was bin ich, wenn ich nichts gegründet habe?
Wenn Du schon mit der Ausarbeitung oder Entwicklung Deiner Idee losgelegt hast, aber Du Dich noch gar nicht um das Thema Gründung gekümmert hast, kann das verschiedene gesellschaftsrechtliche Konstrukte mit sich ziehen.
Einzelunternehmer:in: Falls Du als Gründer:in allein unterwegs bist, bist Du, solange Du nicht gegründet hast, im Zweifel Einzelunternehmer:in. Einzelunternehmer:in bist Du, wenn Du mit Deinem Startup zwar am Markt aktiv bist, Dein Startup aber wegen seiner Größe noch keine vollständige kaufmännische Einrichtung erfordert und Du Dich nicht etwa freiwillig im Handelsregister eintragen lassen hast. Du hast so lange keine vollständige kaufmännische Einrichtung, wie Du bspw. noch einen Jahresumsatz unter 100.000 EUR hast oder Kleinunternehmer:in bist. Solange das der Fall ist, bist Du Einzelunternehmer:in.
ToDo Einzelunternehmer:in: Wenn Du also Einzelunternehmer:in bist, noch keine 100.000 EUR Jahresumsatz hast, aber Deine Dienstleistungen und Produkte mit der Intention, Gewinn damit zu erzielen, am Markt anbietest, ist Dein Startup bereits ein Gewerbe und Du solltest einen Gewerbeschein bei dem Gewerbeamt Deiner Stadt beantragen. Als Einzelunternehmer:in haftest Du zudem bspw. bei Schäden und sonstigen Haftungssituationen unbeschränkt, also auch komplett mit Deinem Privatvermögen.
Eingetragene:r Kaufmann / Kauffrau: Du kannst Dich als Gründer:in jederzeit ins Handelsregister eintragen lassen. Dann bist Du ein:e eingetragene:r Kaufmann / Kauffrau. Diese Eintragung kannst Du entweder freiwillig vornehmen, oder sogar hierzu verpflichtet sein. Du bist dann dazu verpflichtet, wenn Dein Startup eine vollständige kaufmännische Einrichtung erfordert. Das ist bspw. der Fall, wenn Du schon über 100.000 EUR Jahresumsatz erzielst, immer mehr Personal einstellst oder schon eine umfangreiche Buchhaltung brauchst.
ToDo Eingetragene:r Kaufmann / Kauffrau: Wenn das also bei Dir der Fall ist, musst Du zu einem Notar gehen und mit ihm den Handelsregistereintrag für Dich als eingetragene:r Kaufmann / Kauffrau durchführen. Auch als eingetragene:r Kaufmann / Kauffrau haftest Du unbeschränkt, also mit Deinem Privatvermögen. Im Gegensatz zum Einzelunternehmer darfst Du Deinem Startup dann jedoch einen selbst ausgewählten Namen geben. Du musst dann aber das Kürzel „e.K.“, „e.Kfr.“ oder „e.Kfm.“ dahinter hängen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Sobald Du Dich mit anderen Gründer:innen zu einem Team zusammentust und jede:r zum gemeinsamen Projekt beiträgt, entsteht automatisch eine sogenannte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Solange Ihr in der GbR aber noch mit der Ausarbeitung Eurer Idee beschäftigt seid und noch keine Verträge eingeht etc., zieht das kaum Folgen mit sich. Eure GbR ist noch nicht rechtsfähig und Ihr müsst grds. keine großen rechtlichen Punkte beachten. Außer vielleicht, dass Ihr vorab regelt, wer welche IP beisteuert und was damit passiert, wenn Ihr Euch als Gründer-Team trennen solltet. Das regelt man allerdings schon in einem Gesellschaftsvertrag für die GbR. Dazu gleich weiter unten.
Wenn Ihr dann zur Planung des konkreten Geschäftsmodells und des späteren Launchs Eures Produkts übergeht und dafür vereinbart, dass Eure GbR zum Beispiel für die Entwicklung eines Prototyps, für Abonnements, Verträge mit Lieferanten oder zur Anmietung eines Büros am Rechtsverkehr teilnehmen soll, wird Eure GbR rechtsfähig. Das heißt die GbR kann dann eigenständig Verträge eingehen. Euer rechtsfähiges Startup entsteht also in Form einer GbR, sobald ihr damit Verträge eingehen wollt. Meistens geschieht dies also schon weit vor dem Launch.
UG und GmbH: Natürlich kannst Du auch in dieser Frühphase schon eine Kapitalgesellschaft, also bspw. eine UG oder eine GmbH gründen. Das macht immer Sinn, wenn Du schon in dieser Phase Investoren an Deinem Unternehmen beteiligen willst oder wenn Du schon frühzeitig die Haftung für alles, was Du tust, auf das Stammkapital Deiner Gesellschaft beschränken willst. Aber Du musst das noch nicht tun.
Meine Empfehlung: Meine Empfehlung ist es immer, spätestens dann eine UG oder GmbH zu gründen, wenn die Kundenanzahl direkt beim Markteintritt schon hoch sein wird oder wenn sie zunehmend steigt. Denn mit steigender Kundenanzahl steigt auch die Haftungsgefahr bei Fehlern und Problemen mit dem Produkt. Um diese Gefahr bestmöglich abzusichern, ist die Gründung einer UG oder GmbH sehr sinnvoll. Gerade bei Software- und SaaS-Anwendungen können Fehler schnell skalieren und damit hohen Schaden anrichten. Wenn dieser dann über Versicherungen oder im schlimmsten Fall über das Stammkapital einer UG oder GmbH abgefangen werden kann, hast Du keine persönliche Haftung zu fürchten.
Was ist eine GbR und was bedeutet das für mich?
Die GbR ist eine Gesellschaftsform, in der Du Dich mit anderen Gründern schnell und unkompliziert zusammentun kannst. Die GbR ist super einfach zu gründen. Du brauchst streng genommen nicht mal den Gesellschaftsvertrag schriftlich zu machen. Du kannst ihn auch einfach mündlich mit Deinen Mitgründer:innen absprechen. Es macht aber natürlich großen Sinn, dass Du Dich mit Deinen Mitgründer:innen besprichst und Ihr die Regeln für die GbR in einem Vertrag aufschreibt. Denn dann könnt Ihr Euch immer besser daran erinnern, was Ihr vereinbart habt. Somit könnt Ihr insbesondere künftigen Streits vorbeugen.
Wichtig für Dich zu wissen ist, dass die GbR eine Gesellschaft ist, in der Du persönlich mit Deinem Privatvermögen gegenüber den Gläubigern der GbR, also Vertragspartnern, Kunden, Lieferanten etc. haftest, wenn mal etwas schief gehen sollte. Falls die GbR also Schulden hat und diese Schulden nicht aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt werden können, musst Du diese im Zweifel komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Das mag jetzt bedrohlich klingen. In der Frühphase Deines Startups, insbesondere vor dem Launch Eures Produkts, gehst Du jedoch meistens keine hohen Verbindlichkeiten ein. Das Haftungsrisiko ist zu diesem Zeitpunkt also üblicherweise verhältnismäßig gering. Man kann also, sofern der Launch noch nicht bevorsteht, Deine Kundenanzahl noch nicht sehr hoch ist und Du auch noch keine Investments aufnehmen willst, durchaus mit der GbR starten.
Wir sind eine GbR. Sollen wir einen Gesellschaftsvertrag schließen?
Du bist nicht verpflichtet, einen Gesellschaftsvertrag in der GbR schriftlich zu schließen. Du hast es aber jederzeit selbst in der Hand, das zu machen und im Gesellschaftsvertrag dann alle Punkte, die Du mit Deinen Mitgründer:innen für Eure GbR Regeln willst, selbst zu bestimmen. Also bspw. wer Geschäftsführer:in wird, wer welche Einlage (also welches Geld oder welche IP) in die GbR einbringt, wer welche Höhe des Gewinns erhält etc.
Falls Du keinen Gesellschaftsvertrag mit Deinen Mitgründer:innen abgeschlossen hast, gelten für Dich erstmal die Gesetze zur GbR. Von diesen Gesetzen kannst Du natürlich abweichen. Abweichungen musst Du allerdings dann wiederum in einem Gesellschaftsvertrag festhalten. Die wichtigsten Regeln der Gesetze zur GbR und wie Du sie im Gesellschaftsvertrag anders regeln kannst, habe ich unten einmal zusammengefasst.
Geschäftsführung: Alle Gründer:innen sind gemeinsam zur Geschäftsführung, also das Treffen geschäftlicher Entscheidungen, den Abschluss von Verträgen etc. berechtigt. Das heißt, dass Du die Zustimmung von allen Gründer:innen brauchst, wenn Du eine geschäftliche Entscheidung treffen oder einen Vertrag abschließen willst. Um schneller agieren zu können, macht es daher großen Sinn, in einem Gesellschaftsvertrag festzuhalten, wer genau Geschäftsführer:in sein soll. Das müssen nämlich nicht alle sein. Es kann auch nur einer der Gründer:innen Geschäftsführer:in sein. Das ermöglicht Euch, schneller Verträge zu schließen und schneller Entscheidungen zu treffen.
Entwicklungsergebnisse: Alles, was Du in das Startup mit einbringst, also etwa IP, Entwicklungsleistungen, Geld, Rechte wie Logos, Marken, Namen etc., gehört automatisch der GbR. Wenn Du das nicht willst, musst Du im Gesellschaftsvertrag genau regeln, dass gewisse Dinge oder Rechte nicht in das Gesellschaftsvermögen fließen sollen.
Haftung: Alle Gründer:innen haften für alle Schulden gleichermaßen mit ihrem Privatvermögen. Ein Gläubiger kann Dich also in gesamter Höhe der Schulden der GbR in Anspruch nehmen. Du kannst anschließend natürlich einen Ausgleich von den anderen Gründer:innen verlangen. Wenn Ihr nichts im Gesellschaftsvertrag geregelt habt, haftet Ihr alle in gleicher Höhe. Wenn Ihr das nicht wollt, macht es großen Sinn, hier konkrete Regelungen im Gesellschaftsvertrag festzuhalten. Bspw. solche, dass jeder nur in Höhe seiner Einlage (also seines Anteils an der GbR) haftet.
Gründer-Wechsel: Solltest Du weitere Gründer:innen in die GbR aufnehmen wollen, müssen alle Gründer:innen zustimmen. Sonst geht das nicht. Wenn einer der Gründer:innen ausscheiden möchte, dann hat die tatsächlich etwas seltsame Konsequenz, dass die Gesellschaft sich auflöst. Egal, ob noch mehrere weitere Gründer:innen in der Gesellschaft verbleiben. Daher lohnt es sich insbesondere zu diesem Punkt im Gesellschaftsvertrag zu regeln, dass die Gesellschaft trotz Austritt eines Gründers bestehen bleibt, solange noch 2 oder mehr Gründer:innen in der GbR verbleiben.
Meine Empfehlung: Ich empfehle Dir grds., wenn Du Deine Mitgründer:innen noch nicht so gut kennst, Ihr aber gemeinsam loslegen wollt, allerdings noch keine UG oder GmbH gründen wollt, lieber einen GbR-Gesellschaftsvertrag zu schließen. Hierin solltet Ihr klare Regeln zu den oben genannten Punkten aufnehmen. Dann habt Ihr immer Rechtssicherheit und könnt Euch, auch wenn Ihr Euch mal streiten solltet, immer auf die Regeln im Gesellschaftsvertrag berufen.
Ich will gründen. Was soll ich gründen?
Du willst gründen. Das ist schon mal super. Denn mit der Gründung bist Du nicht nur haftungsbeschränkt, Du entscheidest Dich dann auch dafür, Dein Startup gesellschaftlich zu strukturieren. Das ist für die Investorensuche und auch für Dein Renommee am Markt sehr positiv. Was Du gründen solltest, hängt davon ab, ob Du alleine oder mit anderen Gründer:innen gründest, wie viel Kapital Du für Deine Gründung hast und ob bereits eine Finanzierungsrunde mit VCs oder Business Angels bevorsteht.
Unternehmergesellschaft (UG): Wenn Du nur wenig Kapital hast, also höchstens ein paar tausend Euro, es schnell gehen muss und Du auch keinen großen Gründungsaufwand haben willst, dann kommt die Unternehmergesellschaft (also die UG) am ehesten in Betracht. Die UG kannst Du sowohl alleine oder auch mit anderen Gründer:innen zusammen gründen. Die UG ist auch die beliebteste Gesellschaftsform, wenn Du sie als Beteiligungs-Holding gründen willst. Mehr dazu sogleich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Wenn Du etwas mehr Kapital hast, also für die Gründung bspw. etwas über 12.500 Euro, wenn bereits Investoren angeklopft haben oder Dein Startup bereits so gut läuft, dass Du genügend Umsatz machst, dann kommt möglicherweise schon die GmbH, also die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für Dich in Betracht. Auch die GmbH kannst Du sowohl alleine und auch mit weiteren Gründer:innen zusammen gründen. Es ist die in Deutschland immer noch beliebteste Gesellschaftsform für Gründer:innen. Mehr dazu sogleich.
Musterprotokoll: Wenn es einfach nur schnell gehen soll mit Deiner Gründung, Du keine oder wenige Mitgründer:innen hast, Du keine individuellen Regelungen festlegen willst und Du auch nur wenig Gründungskosten tragen möchtest, kannst Du sowohl die UG als auch die GmbH mithilfe des sog. „Musterprotokolls“ gründen. Das Musterprotokoll ist ein vom Gesetzgeber vorgefertigter Gesellschaftsvertrag (Satzung) einer GmbH oder einer UG, also eine Art Lückentext, in den Du nur wenige Dinge wie bspw. den Namen Deines Startups, die Höhe der Geschäftsanteile oder auch den Gesellschaftsgegenstand selbst festlegen kannst. Alles andere steht schon im Musterprotokoll drin und Du kannst es nicht ändern. Dafür hast Du aber sehr geringe Notarkosten, Du brauchst im Prinzip keinen Anwalt und Deine Gründung geht schnell. Die Vorlage zum Musterprotokoll findest Du hier.
Meine Empfehlung: Ich empfehle Dir, Deine Entscheidung danach auszurichten, womit Du Dich sicher und gut aufgehoben fühlst. Wenn Du mit anderen Gründer:innen zusammen gründen möchtest, dann macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, das Musterprotokoll zu nutzen. Denn meistens gibt es bei mehreren Gründer:innen viele Themen, die individuell zu klären sind. Bspw. Wettbewerbsverbote, Vesting Klauseln, IP Klauseln, Stimmrechtsmehrheiten etc. Dafür ist dann ein individuell und mit einem Startup Anwalt ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag (Satzung) sehr sinnvoll. Ob Du dann eine UG oder GmbH gründen willst, hängt davon ab, ob Du schon das Stammkapital, das für die GmbH notwendig ist, aufbringen kannst. Du kannst die GmbH schon mit 12.500 EUR gründen. Die UG kannst Du dagegen schon mit 1 EUR gründen. Es macht aber großen Sinn, auch die UG mit einem mindestens 3-stelligen Stammkapital zu gründen. Denn damit beugst Du einer schnellen Verschuldung vor oder kannst einzelne Anteile gesondert übertragen, wenn Du sie mal veräußern willst. Wenn Du schon mit Investoren verhandelst, dann kommt meist die Gründung einer GmbH schnell auf den Plan.