VSOP im Exit: Was beim Verkauf mit Virtuellen Anteilen passiert
Beim Exit, also dem Verkauf der Mehrheit der Unternehmensanteile, werden Ansprüche aus Virtuellen Anteilen aus einem VSOP Programm zu Geld. Das heißt konkret: Die Gesellschaft zahlt den VSOP-Begünstigten den Anteil am Verkaufserlös aus, der dem Wert ihrer gevesteten VSOP entspricht. Wie hoch die VSOP-Auszahlung tatsächlich ausfällt, hängt insbesondere von drei Faktoren ab: dem Vesting-Stand der VSOP, der konkreten Berechnungsformel und der Exit-Mechanik im VSOP-Vertrag. Ich zeige Dir hier, wie der Geldfluss wirklich läuft.

Was ist ein VSOP-Vertrag und was passiert damit im Exit?
Ein VSOP ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen dem Begünstigten, also bspw. einem Mitarbeiter oder einem externen Dritten auf der einen Seite und dem Startup, also der Gesellschaft bzw. dem Unternehmen, auf der anderen Seite. Es ist kein Vertrag zwischen dem Begünstigten und den Gründern der Gesellschaft.
Das klingt nach einer kleinen Formalie, ist gerade im Exit jedoch entscheidend für den Geldfluss. Denn beim Exit, also dem Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft durch die Gesellschafter an einen Käufer, fließt der Kaufpreis zunächst an die Gesellschafter, also an die Gründer und Investoren. Die Gesellschaft selbst bekommt erst einmal nichts. Damit die VSOP-Begünstigten aber ausgezahlt werden können, müssen die Gesellschafter der Gesellschaft einen Teil ihres Erlöses zur Verfügung stellen, den die Gesellschaft dann an die Begünstigten auskehrt.
Ganz wichtig zu wissen ist auch, dass die Ansprüche eines Mitarbeiters, die er aus den durch ihn gevesteten VSOP gegen die Gesellschaft hat, Teil seines Arbeitslohns sind. Die VSOP-Vergütung gilt also arbeitsrechtlich als Teil seiner Vergütung. Und damit gilt das Arbeitsrecht. VSOP Programme müssen also so aufgebaut sein, dass sie mit dem geltenden Arbeitsrecht konform gehen.
Gevestete und nicht gevestete Anteile im Verkaufsfall
Virtuelle Anteile (auch VSOP genannt) werden durch die Begünstigten über die Vesting-Periode gevestet, also schrittweise, meist monatlich, angespart, und können im Falle eines Exits Geldansprüche auslösen.
Manchmal kommt es vor, dass innerhalb der Vesting-Periode schon der Exit stattfindet. Für diesen Fall sollte das VSOP Programm, also bspw. der VSOP-Vertrag regeln, was mit den noch nicht gevesteten Anteilen passiert:
- Enthält der Vertrag eine Accelerated-Vesting-Klausel: Im Exit gelten automatisch alle VSOP als gevestet und werden vollständig vergütet.
- Ohne eine Accelerated-Vesting-Klausel: Die Begünstigten bekommen nur die bereits gevesteten Anteile vergütet. Die nicht gevesteten haben sie schlicht noch nicht angespart, also noch nicht verdient.
Accelerated Vesting: Single Trigger oder Double Trigger?
Für die Auslösung des Accelerated Vesting gibt es zwei Modelle:
- Single Trigger: Der Exit, also in der Regel der Verkauf von 50 plus x Prozent der Anteile, allein reicht, damit alle virtuellen Anteile sofort als gevestet gelten und vergütet werden.
- Double Trigger: Der Anspruch auf Vergütung aus den gevesteten VSOP entsteht erst beim Eintreten zweier Ereignisse, auch Trigger genannt. Der erste Trigger ist der Exit selbst, etwa die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Der zweite Trigger ist das Ausscheiden des Begünstigten aus dem Unternehmen, egal ob durch eigene Kündigung oder durch Kündigung seitens des Unternehmens.
Wichtig beim Double Trigger ist eine zeitliche Obergrenze: Spätestens ein bis zwei Jahre nach dem Exit sollte ausgezahlt werden. Alles darüber hinaus ist arbeitsrechtlich heikel, weil der Mitarbeiter eine bereits verdiente Vergütung sonst zu lange nicht erhält.
Als kleine Nebennotiz gilt, dass VSOP Programme im deutschen Recht immer noch recht neu sind und man nicht pauschal für jede Klausel sagen kann, ob sie arbeitsrechtlich zulässig ist. Man kann sich aber am bestehenden Arbeitsrecht orientieren und das VSOP Programm so aufbauen, dass es wahrscheinlich rechtlich wirksam ist. Welches Modell grundsätzlich zu Deinem Startup passt, habe ich im Vergleich von VSOP und ESOP für Dich aufgeschlüsselt.
Wie die VSOP-Auszahlung im Exit wirklich läuft
Viele Begünstigte berechnen zur Ermittlung ihres Vergütungsanspruchs: gevesteter VSOP-Prozentsatz mal dem gezahlten Exit-Kaufpreis. Real läuft die Rechnung anders, und zwar in einer festen Reihenfolge. Ich erkläre Dir hier, wie es meist läuft.
VSOP-Begünstigte erhalten einen Anteil am bereinigten Verkaufserlös
Zunächst müssen die Gesellschafter ihre Anteile verkaufen. Damit die Ansprüche aus einem VSOP Programm entstehen, muss meist die Mehrheit der realen Anteile, also 50+x Prozent verkauft werden. Dieser Mehrheitsverkauf heißt umgangssprachlich Exit und daran knüpft das Cash-Event, das zum Anspruch der Begünstigten auf Vergütung für ihre gevesteten VSOP führt.
Als Gegenleistung für den Verkauf ihrer Anteile erhalten die Gesellschafter, nicht aber die Gesellschaft selbst, in der Regel Geld. Nämlich den vereinbarten Kaufpreis, oft auch Verkaufserlös genannt. Doch wichtig für das VSOP Programm und die Berechnung der Höhe der Ansprüche der Begünstigten ist nicht nur dieser reine Verkaufserlös. Denn VSOP Programme sollten vorsehen, dass die Kosten und Verbindlichkeiten, die mit dem Verkauf von Anteilen zusammenhängen, vor Verteilung des Verkaufserlöses an die Begünstigten abgezogen werden.
Vom Verkaufserlös werden zuerst also Kosten wie Rechtsanwalts- und Notargebühren oder auch sonstige Beratergebühren abgezogen. Anschließend werden in der Regel auch etwaige Liquidationspräferenzen der Investoren abgezogen, sofern diese natürlich in den Beteiligungsverträgen vereinbart worden sind. Erst der hierdurch bereinigte Verkaufserlös wird anschließend anteilig an die VSOP-Begünstigten ausgeschüttet.
Vom Gründer über die Gesellschaft zum Mitarbeiter: der Auszahlungsweg
Der Weg des Geldes hat dabei drei Stationen. Dieser Weg ist wichtig zu beachten, da das VSOP Programm bzw. der VSOP Vertrag keine Vereinbarung zwischen dem Begünstigten und den Gesellschaftern ist, sondern zwischen dem Begünstigten und der Gesellschaft. Und diese bekommt im Exit ja nicht unmittelbar Geld. Es funktioniert also wie folgt:
- Der Käufer zahlt den Kaufpreis für die von ihm erworbenen Gesellschaftsanteile an die verkaufenden Gesellschafter, also an die Gründer und Investoren.
- Die Gründer (meist sind die Investoren nämlich durch geschickte Gestaltung der Beteiligungsverträge hiervon ausgenommen) stellen der Gesellschaft den Betrag zur Verfügung, den diese für die VSOP-Auszahlungen an die Begünstigten benötigt.
- Die Gesellschaft zahlt an die Begünstigten den auf die von ihnen gevesteten VSOP entfallenden Anteil aus. Und zwar als Arbeitslohn, also unter Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. Denn VSOP-Vergütungsansprüche sind Teil des Arbeitslohns.
Genau in Station 3 liegt oft ein großer Erwartungsdämpfer: Die VSOP-Auszahlung wird mit rund 35 bis 40 Prozent Lohnsteuer plus Sozialabgaben belastet. Erlöse aus realen Anteilen werden dagegen nur mit rund 25 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert. Netto kommt beim Mitarbeiter also etwas weniger an, als der Bruttobetrag vermuten lässt. Wie Du ein VSOP von Anfang an so aufsetzt, dass es diese Mechanik sauber abbildet, zeige ich Dir im Beitrag Mitarbeitende mit VSOP incentivieren.
VSOP-Verträge vom Rechtsanwalt statt aus dem Generator
Die Exit-Klausel und eine klare Berechnungsformel sollten Teil eines jeden rechtswirksamen VSOP-Vertrags sein. Nicht zuletzt der Teil, an dem Standard-Vorlagen am häufigsten scheitern. Denn es müssen gerade die folgenden drei Dinge zu Ende gedacht werden:
- die klare und transparente Berechnungsformel,
- die Geldflüsse zwischen Käufer, Gründern, Gesellschaft und Begünstigten,
- die Steuerlast auf die Auszahlung.
Ich habe als Rechtsanwalt für Gründer und Startups über 1.000 Gründer und Startups beraten und berate dabei immer auf Startup-Seite. Bevor Du ein VSOP entwirfst, gehe ich mit Dir die komplette Exit-Mechanik durch: wer wann an wen zahlt, was mit nicht gevesteten Anteilen passiert und wie der Double Trigger gestaltet wird.
Mein VSOP Paket enthält die VSOP-Konditionen, die Zuweisungsvereinbarung und den passenden Gesellschafterbeschluss, als Full Service mit schriftlichen Feedbackschleifen, Video-Call und auf Wunsch in englischer Fassung.
Häufige Fragen zum VSOP im Exit
Bekommen Mitarbeiter im Exit automatisch alle virtuellen Anteile ausgezahlt?
Nein, sie bekommen nur die Virtuellen Anteile ausbezahlt, die sie schon gevestet haben. Sollte der Exit bspw. schon während der Vesting-Periode erfolgen, bekommen sie nur dann sämtliche der von ihnen gehaltenen VSOP ausbezahlt, wenn das VSOP eine sogenannte Accelerated-Vesting-Klausel enthält. Durch diese Klausel gelten im Exit während der Vesting-Periode alle VSOP als gevestet und werden vollständig vergütet.
Was ist der Unterschied zwischen Single Trigger und Double Trigger?
Beim Single Trigger Accelerated-Vesting löst der Exit allein die volle Auszahlung aus. Beim Double Trigger Accelerated-Vesting braucht es zwei Ereignisse: erstens den Exit, etwa die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, und zweitens das Ausscheiden des Begünstigten aus dem Unternehmen, spätestens jedoch ein bis zwei Jahre nach dem Kauf.
Warum bekommen VSOP-Begünstigte oft weniger, als sie erwartet haben?
Aus zwei Gründen. Erstens werden vom Verkaufserlös zuerst Kosten und etwaige Liquidationspräferenzen der Investoren abgezogen, die Begünstigten erhalten ihren Anteil nur vom bereinigten Erlös. Zweitens wird die Auszahlung als Arbeitslohn besteuert, also mit rund 35 bis 40 Prozent Lohnsteuer plus Sozialabgaben, während reale Anteile mit rund 25 Prozent Kapitalertragsteuer belastet werden.
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